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Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1264 – vom 11. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut:
Verschiedene deutsche Medien berichteten in der vergangenen Woche über Filmaufnahmen in Betrieben deutscher Agrarfunktionäre, in denen augenscheinlich diverse Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu sehen sind. Davon betroffen sind auch Schweinemastbetriebe. Gleichzeitig ist Tierschutz jedoch als Staatsziel fest im Grundgesetz verankert. Auch eine wachsende Zahl an Verbraucherinnen und Verbrauchern fordert mehr artgerechte Tierhaltung.
Umfragen – wie z. B. der Ernährungsreport der Bundesregierung – zeigen, dass mehr als 80 Prozent der Bevölkerung bereit sind, für Fleisch, Wurst und Milch höhere Preise zu zahlen, wenn dem gegenüber bessere Haltungsbedingungen zum Wohl der Tiere stehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mi tSchreiben vom 2. November 2016 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Tierschutzkontrollen werden planmäßig und anlassbezogen durchgeführt. Die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nr. 882/2004 gibt hinsichtlich der Verpflichtung zur Organisation amtlicher Kontrollen eine regelmäßige, auf einer Risikoanalyse basierende Kontrolle mit angemessener Häufigkeit vor. 2014 wurden in Rheinland-Pfalz 7,7 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe nach den Vorgaben der Entscheidung 2006/778/EG (regelt die Kontrollverfahren und Berichtspflichten im Bereich des Tierschutzes in der Nutztierhaltung) kontrolliert. Das entspricht einer Kontrolle von 1 206 Betrieben nach der Entscheidung 2006/778/EG.
Dabei wurden 301 der kontrollierten Betriebe beanstandet. 2015 wurden 1 125 (7,8 Prozent) Betriebe nach der Entscheidung 2006/778/EG 301 kontrolliert und 205 Betriebe beanstandet. Eine große Anzahl dieser Verstöße wurde im Bereich Gebäude und Unterbringung sowie Füttern und Tränken festgestellt. Die festgestellten Verstöße konnten durch Anordnungen und Nachkontrollen beseitigt werden.
Bei der daraus zu errechnenden Beanstandungsquote von 25 Prozent im Jahr 2014 und 18 Prozent im Jahr 2015 ist zu berücksichtigen,dass die Kontrollen auf risikobasierter Einstufung und z. T. aufgrund von Anzeigen durch Dritte und somit anlassbezogen durchgeführt wurden. Die Beanstandungsrate eines durchschnittlichen Querschnittes aller Nutztierhaltungen dürfte deutlich niedriger liegen. Insofern zeigt die hohe Beanstandungsquote die Effektivität der Kontrollen und bestätigt die Eignung der Risikoauswahlparameter.
Im Jahr 2014 wurden in weiteren 146 Betrieben Kontrollen zur Einhaltung der Cross Compliance Bestimmungen (d. h. der Verknüpfung von landwirtschaftlichen Prämienzahlungen mit der Kontrolle der Einhaltung von Umweltstandards – hier: Tierschutzstandards) durchgeführt. Im Jahr 2015 wurden 169 Betriebe nach Cross Compliance im Bereich Tierschutz kontrolliert. Aufgrund von Beanstandungen im Bereich Tierschutz wurden im Jahr 2014 21 und im Jahr 2015 23 Betriebe entsprechend der Cross Compliance Bestimmungen sanktioniert.
Zu Frage 2:
Nach unserer Kenntnis sind Betriebe in Rheinland-Pfalz nicht von den kürzlich veröffentlichten Aufnahmen von Tierschutzorganisationen mit Filmaufnahmen aus Tierhaltungen betroffen.
Zu Frage 3:
Die Landesregierung drängt seit Langem auf die Einführung eines staatlichen Tierwohl-Labels zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Dieses betrifft neben der Kennzeichnung eihaltiger Lebensmittel auch die Kennzeichnung von Fleisch.
Zur Fleischkennzeichnung liegt bereits ein im Auftrag der Agrarministerkonferenz (AMK) erarbeiteter Vorschlag einer Länderarbeitsgruppe vor, in der Rheinland-Pfalz mitgearbeitet hat. Dieser sieht zunächst für verpacktes Frischfleisch von Schweinen (nur Mastschweinehaltung) und Geflügel (Masthühner und -puten) eine vierstufige Kennzeichnung – in Anlehnung an die Kennzeichnung von Konsumeiern – vor.
Die Länderarbeitsgruppe schlägt in ihrem Vorschlag die Kennzeichnung mit den Ziffern „0“ bis „3“ vor. Dabei würde „3“ den rechtlichen Mindeststandard kennzeichnen. Stufe „2“ stünde nach dem Vorschlag für eine Stallhaltung mit erhöhten Platzvorgaben und weiteren erhöhten Anforderungen wie der Einrichtung verschiedener Funktionsbereiche für Ruhen und Aktivität. Mit „1“ gekennzeichnete Produkte erfüllten zusätzlich zu den Anforderungen der Stufe „2“ den Zugang zur Weide bzw. Auslauf. Mit Stufe„0“ gekennzeichnete Produkte entsprächen den Standards für ökologische Erzeugung.
Die konkreten Anforderungen an Tierhaltung, Vermarktung und Überwachung müssen konkretisiert werden. Dabei könnten Kriterien bestehender Labels und Initiativen aufgegriffen werden. Aus Sicht der Landesregierung muss durch ein staatliches Label gewährleistet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher flächendeckend durch verpflichtende Angaben zur Haltungsform informiert werden.
Eine positive Nachfrageentwicklung nach tierschutzgerecht erzeugten Produkten unterstützt eine entsprechende Ausrichtung der Erzeugung. Wir werden uns daher dafüreinsetzen, dass der im Auftrag der AMK erarbeitete Vorschlag für eine Fleischkennzeichnung im Rahmen der nun auch vom Bundeslandwirtschaftsministerium begonnen Diskussion um die Einführung eines Tierschutzlabels weiter verfolgt wird.
Ulrike Höfken
Staatsministerin
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