Kleine Anfrage 17/1314

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hochmoselbrücke - Drucksache 17/1481 -

Kostensteigerungen und Schäden im Bauverlauf


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1314 – vom 14. Oktober 2016 hat folgenden Wortlau

Medienberichten (u. a. Trierischer Volksfreund) war zu entnehmen, dass die Bausumme für das Projekt des Bundes B 50 neu/Hochmoselübergang bei inzwischen 466 Millionen Euro liegt. Im Jahr 1998 wurden die Kosten für das Projekt seitens der damals zuständigen Straßenbauverwaltung mit 257 Millionen DM angegeben, ca. 130 Millionen Euro. Als ein Grund für die Kostensteigerung werden immer wieder die Mehrkosten wegen der Sicherung des Eifelhangs zur Einbringung der Brückenpfeiler genannt.

Dem Trierischen Volksfreund war am 12. Oktober 2016 in der Ausgabe Mosel, S. 9, zu entnehmen, dass an einer Stützwand der B 50 neu unterhalb von Longkamp Schäden aufgetreten seien.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

  1. Gab es in den letzten zwölf Monaten Kostensteigerungen beim Brückenprojekt Hochmoselbrücke inkl. Pfeilern? Falls ja, in wel-cher Höhe und wer übernimmt diese Kosten?
  2. Gab es in den letzten zwölf Monaten Kostensteigerungen bei den Straßenbauarbeiten im Zuge der B 50 neu zwischen Platten –Hochmoselbrücke – Longkamp – Hinzerather Kreisel? Falls ja, in welcher Höhe und wer übernimmt diese Kosten?
  3. Falls weitere Kostensteigerungen auftreten, wer übernimmt diese?
  4. Wann wurde die Stützwand, an der Schäden aufgetreten sind, unterhalb von Longkamp errichtet?
  5. Welche Schäden sind aufgetreten und was ist der Grund dafür?
  6. Wer übernimmt die Kosten zur Beseitigung der Schäden?

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. Oktober 2016 wie folgt beantwortet:

Für die Gesamtmaßnahme lag erstmals im Jahr 2000 eine vom Bundesverkehrsministerium genehmigte Kostenermittlung vor, die 285 Mio. Euro beträgt. Die Kosten werden gemäß den Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums immer mit aktuellen Ist-Kosten ermittelt, die keine zukünftige Kostenentwicklung oder -risiken berücksichtigen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Die Kosten für das Gesamtprojekt wurden im Jahr 2014 zu 456 Millionen Euro ermittelt. Die Kosten für die im Frühjahr vergebenen Dübelschächte (rund 9 Millionen) sind noch hinzuzurechnen. Kostenträger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland,die auch eventuelle Mehrkosten trägt.

Zu den Fragen 4, 5 und 6:
Im Zuge der bestehenden B 50 sind unterhalb von Longkamp an einer Stützwand aus dem Jahr 1978 Schäden aufgetreten, deren Ursache derzeit untersucht und ermittelt wird. Die aufgetretenen Schäden stehen in keinem Zusammenhang mit dem Bau der B 50 neu/des Hochmoselübergangs. Die Sanierungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland als Baulastträger der B 50.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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