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Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1850 – vom 14. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut:
Die Gütersparte DB Cargo der Deutsche Bahn AG hält am Abbau von Arbeitsplätzen und der Schließung von Verladestellen im Schienennetz fest. Allein in Mainz sind 100 Arbeitsplätze von den Plänen des bundeseigenen DB-Konzerns betroffen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Zunächst wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/247 in gleicher Sache verwiesen (Drucksache 17/506). Die Landesregierung hat im Oktober 2015 aus der Presse von Plänen der DB Cargo erfahren, wegen des schlechten Wirtschaftsergebnisses Arbeitsplätze im Schienengüterverkehr abbauen zu wollen.
Am 16. März 2016 hatte sich Frau Ministerpräsidentin Dreyer in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Herrn Dr. Grube, gewandt und um eine Überprüfung der Streichungspläne gebeten. In seinem Antwortschreiben verwies Herr Dr. Grube auf die europaweit angespannte Lage des Schienengüterverkehrs und die Notwendigkeit der Anpassung an den Markt. Anfragen zum konkreten Umfang eines möglichen Arbeitsplatzabbaus hatte die DB AG zum damaligen Zeitpunkt nicht beantworten können.
Aufgrund von Widerständen, unter anderem der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG, hat die DB AG ihre ursprünglichen Absichten modifiziert und plant nun einen deutlich geringeren Abbau von Güterverkehrsstellen und Arbeitsplätzen. Bundesweit sollen 215 Stellen (= 15 Prozent) betroffen sein. In Rheinland-Pfalz sollen nach Angabe der DB AG sieben Güterverkehrsstellen nicht mehr bedient werden. Die Zahl der betroffenen Mitarbeiter hat die DB AG nicht mitgeteilt. Sie werde sich diesbezüglich mit den Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer austauschen.
Zu Frage 4:
Die Landesregierung sieht die grundsätzliche unternehmerische Notwendigkeit der DB Cargo AG zur Anpassung von Ressourcen an die Nachfrage im Güterverkehr. Gleichzeitig jedoch erfordert das Ziel einer Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene, für die dazu erforderliche Marktoffensive ein ausreichendes Potenzial einzusetzen. Die Landesregierung sieht zudem den Bund aufgrund der grundgesetzlichen Regelungen in der Pflicht, für bessere Rahmenbedingungen im Schienengüterverkehr zu sorgen. Sie hat daher am 16. Dezember 2016 eine entsprechende Entschließung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrsin den Bundesrat eingebracht (Bundesratsdrucksache 746/16).
In Vertretung:
Daniela Schmitt
Staatssekretärin
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