Kleine Anfrage 17/3178

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ) - Drucksache 17/3357 -
Untersuchungsbericht zur Zugentgleisung in Lorch am 9. Juni 2013



Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3178 – vom 31. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut:

Fast vier Jahre nach dem Zugunglück zwischen Lorch und Rüdesheim berichtete der SWR am 4. Mai 2017 über das Ergebnis des jüngst veröffentlichten Untersuchungsberichts des Eisenbahn-Bundesamtes zu dem Unfall. Die Ursache für die Entgleisung des Autotransportwaggons ist demnach auf mehrere kurz hintereinander liegende Gleislagefehler in der Längshöhe zurückzuführen, deren Entstehung auf eine nicht beziehungsweise eingeschränkt funktionierende Entwässerung des Gleiskörpers und folglich auf eine abschnittsweise verminderte Tragfähigkeit des Gleisunterbaus zurückzuführen ist. Der Bericht erklärt weiterhin, dass es sowohl keinen technischen Platz für die flach verlegte Tiefenentwässerung gab als auch keine separaten Inspektionen am Bahnkörper durchgeführt wurden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung seit der Veröffentlichung des Gutachtens Gespräche mit der Deutschen Bahn AG geführt?
2. Falls ja, welche Vereinbarungen wurden in den Gesprächen getroffen?
3. Welche Reparaturen wurden seit dem Unfalldatum durch die Deutsche Bahn AG vorgenommen?
4. Welche Reparaturen, Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssten aus Sicht der Landesregierung durch die Deutsche Bahn AG entlang der Strecke, insbesondere an gefährlichen Gleislagen, aktuell vorgenommen werden?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Juni 2017 wie folgt beantwortet:

Die staatliche Zuständigkeit für die Überwachung eines sicheren Zugbetriebes im Bereich der Eisenbahnen des Bundes liegt ausschließlich beim Bund und wird durch das Eisenbahn-Bundesamt ausgeübt. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:
Seit der Veröffentlichung des Gutachtens hat die Landesregierung im Rahmen des Beirats „Leiseres Mittelrheintal“ Gespräche mit der DB AG und im Rahmen des Eisenbahnsicherheitsbeirats Gespräche mit dem Bund geführt. Bilaterale Gespräche und Vereinbarungen mit der DB AG hat es nicht gegeben. Im Beirat „Leiseres Mittelrheintal“ hat die DB AG die Unfallursachen differenzierter dargestellt als es im Untersuchungsbericht der Eisenbahnunfalluntersuchungsstelle zum Ausdruck kommt. Insbesondere habe es regelmäßig Korrekturen der Gleislage gegeben. Die Kontrolle der Entwässerung sei bundesweit verbessert worden. Im Eisenbahnsicherheitsbeirat ist die DB AG nicht vertreten. Seitens der Ländervertreter wurde die lange Frist bis zur Erstellung des abschließenden Unfallberichts bemängelt. Der Bundesvertreter hat eine Prüfung zugesagt.

Zu Frage 3:
Zu den seit dem Unfalldatum durchgeführten Reparaturen im Bereich der Unfallstelle hat die DB AG mitgeteilt, dass die im Wege der Entgleisung beschädigte Infrastruktur vollständig erneuert und außerdem ein Entwässerungsgraben neu angelegt worden sei. Insgesamt seien seit 2013 im Wege der Regelinstandhaltung 6,7 km der Strecke erneuert worden.

Zu Frage 4:
Die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs liegt in den Händen der DB Netz AG als Betreiberin der Strecke und des Eisenbahn-Bundesamts als Aufsichtsbehörde. Die Landesregierung verfügt nicht über die notwendigen Informationen zur Beurteilung der Reparatur- und Sanierungsnotwendigkeit an der Strecke. Sie kann deshalb auch nicht angeben, welche Maßnahmen konkret erforderlich sind. Aus dem Alter der Bauwerke alleine kann nicht auf einen Mangel an Sicherheit geschlossen werden.

 

Dr. Volker Wissing Staatsminister

 

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