Kleine Anfrage 17/3876

der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Neubau einer Unterführung an einem Bahnübergang in Schifferstadt - Drucksache 17/4097 -


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3876 – vom 18. August 2017 hat folgenden Wortlaut:

In Schifferstadt soll auf Basis von Plänen aus dem Jahr 1988 eine Bahnunterführung für Pkw, Lkw, Radfahrerinnen/Radfahrer und Fußgängerinnen/Fußgänger am Bahnübergang Iggelheimer Straße gebaut werden. Dazu stellten die Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Anne Spiegel am 25. Juni eine Anfrage an die Landesregierung:

Vor dem Hintergrund der Antwort der Landesregierung vom 21. Juli 2015, Drucksache 16/5331, fragen wir die Landesregierung:
1. Was ergaben die vom planenden Ingenieurbüro ergänzend durchgeführeten Untersuchungen hinsichtlich einer Anpassung des Gefälles der Unterführung?
2. Wurden die Pläne aufgrund dieser Untersuchung im Vergleich zum Stand Juli 2015 nochmals angepasst?
3. Welche Ergebnisse erbrachte die neue Verkehrszählung des LBM, die laut Antwort der Landesregierung Ende 2015 vorliegen sollte (wir bitten um genaue Beschreibung der Ergebnisse)?
4. Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Breite des Fuß-Radwegs ergaben sich aus der Zählung, und mussten deshalb ggf. die Pläne geändert werden?
5. Welche spezifischen baulichen Anpassungen wurden bei der Erstellung der Ausführungsunterlagen berücksichtigt, um die Barrierefreiheit sicherzustellen?
6. Belaufen sich die Kosten für den Bau der Unterführung nach wie vor auf 9,9 Millionen Euro?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. September 2017 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2:
Die Untersuchungen des planenden Ingenieurbüros haben ergeben, dass ein Gefälle in der Unterführung von rund 4 Prozent erreicht werden kann. Dies wird in der Leistungsbeschreibung für die Ausschreibungsunterlagen eingearbeitet. Die Pläne müssen daher nicht überarbeitet werden. Zu den

Fragen 3 und 4:
Die Zählungen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) zur Erfassung des Rad- und Fußverkehrs zeigen, dass in Abhängigkeit des Zähltages das Aufkommen des Radverkehrs zwischen 56 und 62 Radfahrerinnen und Radfahrern, das des Fußgängerverkehrs zwischen 72 und 78 Fußgängerinnen und Fußgängern in der Spitzenstunde liegt. Erst ab einem Gesamtverkehrsauf- kommen in der Größenordnung von rund 150 Radfahrern und Fußgängern wird eine größere Breite erforderlich. Die Bauwerksbreite der Unterführung ist daher mit vier Meter ausreichend dimensioniert. Das Ergebnis der Zählungen hat keine Auswirkung auf die Planung.

Zu Frage 5:
Die Grundsätze der Barrierefreiheit werden im Rahmen der technischen Machbarkeit in Abstimmung mit der Stadt Schifferstadt umgesetzt. Der planende Landesbetrieb Mobilität Speyer stellt dabei insbesondere die barrierefreie Rampe mit geeigneten Über- gängen im Bereich der Unterführung heraus.

Zu Frage 6:
Ja. Gegenwärtig liegen keine aktualisierten Baukosten vor.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

Hier Drucksache (PDF) herunterladen

zurück

Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>