Kleine Anfrage 17/3898

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler, Katharina Binz und Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zugausfälle auf der Pendlerstrecke zwischen der Landeshauptstadt Mainz und der Metropolregion Rhein-Neckar – Drucksache 17/4142


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3898 – vom 22. August 2017 hat folgenden Wortlaut:

Die Deutsche Bahn hat angekündigt, aufgrund von Gleisbauarbeiten am Bahnhof Mannheim morgens einige Fernverkehrszüge ersatzlos zu streichen bzw. umzuleiten in einem Zeitraum von ca. vier Monaten bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017. Dies betrifft die hoch frequentierte Pendlerstrecke von Mainz in die Metropolregion Rhein-Neckar (Heidelberg und Mannheim) in beiden Richtungen. Die Konsequenzen sind erheblich, da die Landeshauptstadt Mainz für Pendlerinnen und Pendler aus der Metropolregion nur noch so spät erreicht werden kann, dass normale Bürozeiten – wie etwa die Kernarbeitszeiten im öffentlichen Dienst – nicht mehr eingehalten werden können. Für Pendlerinnen und Pendler von Mainz in die Metropolregion ist der rechtzeitige Arbeitsbeginn noch gefährdeter. Wer pünktlich am Arbeitsplatz sein möchte, muss auf den Regionalverkehr umsteigen und zusätzliche Fahrzeiten im Umfang von ca. einer Stunde in Kauf nehmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Anzahl der Zugausfälle im Fernverkehr morgens auf der Bahnstrecke zwischen Mainz und Mannheim/Heidelberg jeweils in beide Richtungen?
2. Wie beurteilt die Landeseregierung die Entscheidung der Deutschen Bahn, diese Züge monatelang ersatzlos zu streichen, vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Pendlerinnen und Pendler Umwege in einem zeitlichen Umfang von ca. 1 Stunde auf sich nehmen müssen, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein?
3. Hat die Landesregierung bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt, bzw. sieht sie Handlungsmöglichkeiten, um diese Situation für die Pendlerinnen und Pendler zu entschärfen?
4. Inwieweit hat die Landesregierung versucht oder will sie versuchen, Entschädigungsleistungen für Pendlerinnen und Pendler zu erreichen?
5. Gibt es nach Kenntnissen der Landesregierung eine Zusage der Bahn, dass nach dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 die betroffenen Züge wieder regulär eingesetzt werden?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. September 2017 wie folgt beantwortet:

Angebotsentscheidungen im Fernverkehr liegen in alleiniger Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG. Für eine mögliche Einflussnahme der einzelnen Bundesländer auf den unternehmerischen Entscheidungsprozess besteht keine rechtliche Grundlage. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die DB Fernverkehr AG auf Anfrage entsprechende Hintergrundinformationen mitgeteilt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Die DB Fernverkehr AG hat mitgeteilt, dass aufgrund von Gleis- und Bahnsteigneubau-Arbeiten im Bahnhof Mannheim temporär von Montag bis Freitag drei Fernverkehrszüge nach einem geänderten Fahrplan verkehrten. Der ICE 711 von Köln nach Stuttgart verkehre nur bis Wiesbaden, und in Gegenrichtung werde der ICE 710 von Stuttgart nach Köln erst ab Mainz eingesetzt; die weiteren Halte im Abschnitt Wiesbaden/Mainz – Stuttgart entfielen somit. Der IC 1114 von Stuttgart nach Mainz folge ab Heidelberg einem geänderten Streckenverlauf über Darmstadt nach Frankfurt-Flughafen; die Halte Mannheim und Mainz entfielen dadurch.

Zu Frage 2:
Die DB Fernverkehr AG hat mitgeteilt, dass der für den Teilausfall bei drei Fernverkehrszugleistungen ursächliche Neubau eines zusätzlichen Bahnsteiges im Bahnhof Mannheim unbedingt erforderlich sei, um zukünftig den Betrieb von Nah- und Fernverkehr besser abwickeln und voneinander trennen zu können. Konkret könnten mit der Neubaumaßnahme bislang immer wieder auftretende Engpasssituationen in der Gleis- und Bahnsteigbelegung und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen für die Bahnreisenden künftig deutlich verringert werden. Die Baumaßnahme sei ein unverzichtbarer Modernisierungsschritt für den – auch für Rheinland Pfalz – sehr wichtigen Bahnknoten Mannheim. Die Landesregierung schließt sich dieser Einschätzung an. Die DB Fernverkehr AG hat darauf hingewiesen, dass den Bahnreisenden Reisealternativen zur Verfügung stehen, zu denen auch Detailinformationen veröffentlicht wurden.

Zu Frage 3:
Die Landesregierung hat diesbezüglich bislang keine Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt. Zwischen Mainz und Mannheim besteht mit einer Vielzahl an Nahverkehrszügen des Rheinland-Pfalz-Taktes täglich ein respektables – und damit problementschärfendes – Angebot, auf das die Berufspendlerinnen und -pendler des Fernverkehrs zurückgreifen können, um in die beiden angesprochenen Regionen zu gelangen.

Zu Frage 4:
Entschädigungsleistungen im Schienenpersonenverkehr sind verbindlich durch die EG Verordnung Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr geregelt. Darüber hinaus bieten einige Verkehrsverbünde freiwillige Garantien und Leistungen im Falle von Zugverspätungen und Zugausfällen. Eine Einflussnahme des Landes ist in diesen Fällen nicht gegeben.

Zu Frage 5:
Die DB Fernverkehr AG hat mitgeteilt, dass die Fahrplanänderungen bei den genannten drei Fernverkehrszügen temporär seien; zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2017 würden die Reiseverbindungen wieder wie gewohnt angeboten werden.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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