Kleine Anfrage 17/5161

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Förderung der Feuerwehren vor Ort – Drucksache 17/5429


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/5161 – vom 19. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut:

Mit dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget für Brand- und Katastrophenschutzzwecke dokumentiert die Landesregierung Rheinland-Pfalz, dass sie den Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr als elementaren Bestandteil der Inneren Sicherheit betrachtet Nur mit einer zukunftsorientierten Technikausstattung kann sichergestellt werden, dass die bestehenden Aufgaben sachgerecht erfüllt werden können.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen zum Brand- und Katastrophenschutz wurden im Kreis Bernkastel-Wittlich, im Rhein-Hunsrück-Kreis, im Eifelkreis Bitburg-Prüm, im Vulkaneifel-Kreis, im Kreis Trier-Saarburg sowie in der Stadt Trier in den Jahren 2016 und 2017 bewilligt?
2. Wann konkret wurden die jeweiligen Landeszuschüsse bewilligt und wann werden sie aus gezahlt?
3. Sind noch weitere Anträge für Maßnahmen im Kreis Bernkastel-Wittlich, im Rhein-Huns rück-Kreis, im Eifelkreis Bitburg-Prüm, im Vulkaneifel-Kreis, im Kreis Trier-Saarburg sowie in der Stadt Trier gestellt, deren Bewilligung noch aussteht?
4. Wurden im nachgefragten Zeitraum in den zuvor genannten kommunalen Gebietskörper schaften Maßnahmen zum Katastrophenschutz, z. B. für das THW, gefördert und falls ja, wel che?
5. Gibt es im Sinne der Frage 4 noch weitere beantragte Maßnahmen, deren Bewilligung noch aussteht?


Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Februar 2018 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
Die Landesregierung betrachtet die Förderung des kommunal geprägten Feuerwehrwesens als eine Daueraufgabe. Die Förderung des Feuerwehrwesens nimmt eine Sonderstellung ein, weil das spezifische Investitionsgeschehen ausschließlich auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, einem wichtigen Teil der Inneren Sicherheit in unserem Land, ausgerichtet ist.

In den Jahren 2011 bis 2017 hat das Land die Gemeindefeuerwehren für den Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit 29,3 Mio. Euro, für die Beschaffung von großen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 47,2 Mio. Euro und für die Beschaffung von kleinen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 16,5 Mio. Euro (sogenannte Pauschalförderung durch die Landkreise) gefördert. Im Zuge der Umstellung von der analogen auf die digitale Alarmierung förderte das Land die Kommunen bei dem Aufbau des Netzes und der Beschaffung von Funkmeldeempfängern mit 2,11 Mio. Euro, die 2014, 2015 und 2016 bewilligt wurden. Für die Förderrunde 2017 betrug das Budget für Feuerwehrfahrzeuge sowie Feuerwehrhäuser und Feuerwachen rund 13,9 Mio. Euro.

Insgesamt erhielten die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes in den Jahren 2011 bis 2017 Fördermittel des Landes in Höhe von 95,11 Mio. Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, aus Allgemeinen Haushaltsmitteln und aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleiches (Investitionsstock) zusammen. Da die Förderquote in der Regel 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt, kann davon ausgegangen werden, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise Investitionen in Höhe von 285 bis 380 Mio. Euro getätigt haben.

In den vergangenen sieben Jahren wurden die kommunalen Investitionen also mit durchschnittlich 13,58 Mio. Euro pro Jahr gefördert. Die Landesregierung wird ihr Förderprogramm auch zukünftig darauf ausrichten, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Feuerwehren bei den kommunalen Aufgabenträgern gewährleistet werden können. Für Sonderförderprogramme, z. B. das Kommunale Investitionsprogramm 3.0, werden zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt.

Darüber hinaus werden auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der mit Schreiben vom 5. Juni 2007 mitgeteilten Rahmenbedingungen durch das Land Rheinland-Pfalz Fahrzeugbeschaffungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes mit einer Landeszuwendung als Anteilsfinanzierung (maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert. Mit dieser Landeszuwendung, die als freiwillige Zuwendung gewährt wird, trägt das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel dazu bei, dass flächendeckend eine ausreichende Ausrüstung des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes gegeben ist.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 2:
Die Antworten zu den Fragen 1 und 2 sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich.

Zu Frage 3:
Die Antwort zu der Frage 3 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Zu den Fragen 4 und 5:
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger für den Katastrophenschutz. Der Stadt Trier wurde im Jahr 2016 eine Bewilligung in Höhe von 65 000 Euro für einen Gerätewagen Atemschutz mit Beladung erteilt. Zudem bewilligte das Land dem Landkreis Rhein-Hunsrück 175 000 Euro für die Beschaffung eines Gerätewagens-Gefahrgut mit Beladung im Jahr 2017. In der Übersicht zu den Fragen 1 und 2 sind diese beiden geförderten Maßnahmen in Klammern wie folgt gekennzeichnet: (Katastrophenschutz).

Derzeit sind durch die Katastrophenschutzbehörden Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (eine Maßnahme), Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises (eine Maßnahme) und Kreisverwaltung Vulkaneifel (zwei Maßnahmen), vier weitere Anträge im Bereich des Förderprogrammes für Fahrzeugbeschaffungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes gestellt, deren Bewilligung noch aussteht.

Das Technische Hilfswerk THW leistet als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes technische Hilfe. Da das Technische Hilfswerk eine Bundesanstalt ist, erfolgt deren komplette Finanzierung durch den Bund. Eine zusätzliche und ergänzende Finanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz ist nicht möglich.


In Vertretung:
Günter Kern
Staatssekretär

 

Hier Drucksache mit Anlagen (PDF) herunterladen

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