Mündliche Anfrage 17/6036

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beschluss zum Klage-Beitritt gegen belgische Kernkraftwerke – Drucksache 17/65P


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/6036 – vom 24. April 2018 hat folgenden Wortlaut:

Am 17. April 2018 hat der Ministerrat dem Beitritt zur Greenpeace-Klage gegen die ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erstattete zehnjährige Laufzeitverlängerung bis 2025 der Atomkraftwerke Tihange 1 sowie Doel 1 und Doel 2 zugestimmt. Die drei Reaktoren sind bereits seit 40 Jahren am Netz und wurden ursprünglich auch nur für diesen Zeitraum geplant und gebaut.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen hat sich die Landesregierung für den Beitritt zur Greenpeace-Klage gegen die zehnjährige Laufzeitverlängerung bis 2025 der Atomkraftwerke Tihange 1 sowie Doel 1 und Doel 2 entschieden?
2. Mit welchen Mitteln wird die Landesregierung ihre Kontakte auf der nationalen und europäischen Ebene nutzen, um auf die Stilllegung der genannten Kernkraftwerke zu drängen?
3. Welche Maßnahmen verfolgt die Landesregierung vor dem Hintergrund der Ergebnisse des vom Öko-Institut Darmstadt gefertigten Sicherheitsgutachtens zum Kernkraftwerk Cattenom?
4. Welche weiteren Erkenntnisse hat die Landesregierung aus den von Nuklearexperten auf der Inrag (Fachtagung der internationalen Vereinigung unabhängiger Nuklearexperten) in Aachen am 14. April 2018 vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Kernkraftwerke Tihange und Doel gewonnen?


Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Dr. Thomas Griese, Staatssekretär:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf als Vorbemerkung sagen, dass es ein gutes Symbol ist, dass diese Anfrage heute debattiert wird, weil heute vor 32 Jahren der Reaktorunfall von Tschernobyl stattgefunden hat. Das ist heute auch der Tschernobyl-Gedenktag. Das passt sicher sehr gut zu dem Thema dieser Mündlichen Anfrage.

Die Landesregierung setzt sich seit vielen Jahren und mit vielen verschiedenen Partnern für den Atomausstieg und die Abschaltung der grenznahen Atomkraftwerke, das sind insbesondere Cattenom, Tihange und Doel, ein.

Zu Frage 1:
Die Greenpeace-Klage wendet sich gegen die Reaktoren Tihange 1 und Doel 1 und 2. Die Klage richtet sich gegen den belgischen Staat und die Föderalagentur für Nuklearkontrolle, die FANK. Dem Beitritt der Klage ging eine Beschwerde voraus, die wir bei der EU-Kommission gegen die Laufzeitverlängerung dieser Reaktoren eingelegt haben. Wir haben dabei insbesondere gerügt, dass es keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben hat.

Die Beschwerde wurde im März 2016 gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen erhoben. Die EU-Kommission hat diese Beschwerde inhaltlich nicht beschieden, sondern auf das entsprechende Gerichtsverfahren verwiesen. Diesem Gerichtsverfahren sind wir inzwischen beigetreten und klagen damit gemeinsam mit Greenpeace und mit dem Land Nordrhein-Westfalen vor dem belgischen Staatsrat. Dieser hat beschlossen, die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

Der vollzogene Beitritt bietet damit die Möglichkeit, der Klage noch mehr Gewicht zu verleihen und die Erfolgsaussichten zu verbessern. Einige wichtige Klagegründe will ich hier besonders hervorheben:

Erstens. Wir sehen ein erhöhtes Unfallrisiko durch veraltete Bauteile sowie ein erhöhtes Risiko für terroristische Anschläge und Sabotageakte.

Zweitens. Wir rügen, dass es keine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben hat. Wir vertreten gemeinsam die Auffassung, dass es sich bei der Laufzeitverlängerung faktisch um eine erhebliche Änderung der ursprünglichen Genehmigung handelt.

Drittens. Wir rügen, dass wegen des grenzüberschreiten- den Charakters dieser Laufzeitverlängerung eigentlich eine Notifizierung gegenüber den Nachbarstaaten hätte vorgenommen werden müssen. Auch das ist unterlassen worden. In diesem Zusammenhang spielt auch eine Rolle, dass Subventionen für diese Reaktoren geleistet worden sind, die der Beihilfekontrolle der EU unterliegen und überprüft werden müssen.

Zu Frage 2:
Schon im November 2016 hat die Landesregierung die Forderung einer Abschaltung des AKW Tihange Block 2 mit Schreiben an den Präsidenten der föderalen belgischen Abgeordnetenkammer, Herrn Siegfried Bracke, die Präsidentin des föderalen belgischen Senats und den Ministerpräsidenten der Deutschsprachigen Gemeinschaft bekräftigt.Wir werden uns mit einem weiteren Schreiben erneut an den Premierminister des Königreichs Belgien, Herrn Charles Michel, wenden, um auf die Abschaltung der Atomkraftwerke Tihange und Doel hinzuwirken.

Zu Frage 3:
Beim Reaktor Cattenom haben wir ein sicherheitstechnisches Gutachten in Auftrag gegeben, das prü- fen sollte, ob eine Klage auf sofortige Betriebseinstellung vor dem französischen Gericht eine realistische Erfolgsaussicht hat. Das Gutachten, das nun vorliegt, hat zahlreiche Defizite aufgezeigt, die schwerwiegende Risiken für Mensch und Umwelt zur Folge haben können. Besonders will ich hier den mangelhaften Schutz vor einem Erdbeben, vor Flugzeugabstürzen und vor Sabotageakten erwähnen. Hinzu treten insbesondere fehlende diversitäre Systeme zur Kernkühlung und zur Notstromversorgung und das Brennelementelagerbecken, das ein weiterer Schwachpunkt der Anlage ist, weil es kaum geschützt ist.

Insoweit sehen wir uns durch das Gutachten, das vom Öko-Institut erstellt worden ist, in der Bewertung des Risikos bestätigt. Das Atomkraftwerk Cattenom stellt ein unzumutbar hohes Risiko für die Region dar. Es entspricht nicht den heutigen europäischen Sicherheitsstandards für den Neubau von Atomkraftwerken. Dieses Niveau kann auch nicht durch Nachrüstungen erreicht werden.

Leider hat das Gutachten aber auch ergeben, dass nach dem französischen Recht die Hürden für eine Beweisführung und damit für eine schon zum jetzigen Zeitpunkt erfolgreiche Klage sehr hoch gesetzt sind; denn es muss die Kausalitätskette zwischen dem auslösenden Ereignis, also zum Beispiel einem Flugzeugabsturz, und dem daraus folgenden Schaden lückenlos und technisch detailliert nachgewiesen werden. Da aber viele Unterlagen, zum Beispiel zur Sicherung gegen terroristische Angriffe, der Geheimhaltung unterliegen, sind sie uns nicht zugänglich. Es ist uns deshalb eben auch nicht möglich, das zur Klagebegründung zu nutzen.

Zudem muss – das ist eine weitere Voraussetzung nach französischem Recht – mit hoher Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass ein solcher Schadensfall eintritt. Dazu müssen komplizierte Wahrscheinlichkeitsrechnungen aufgestellt werden, die schwierig zu erstellen sind und bei denen wir im Moment nicht sehen, wie das mit einem vertretbaren Aufwand realisiert werden könnte.

Wir wollen das Gutachten deshalb kritisch nutzen und in das offizielle französische Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen, das ohnehin ansteht für die Laufzeitverlängerung von Cattenom 2. Cattenom hat eine begrenzte Laufzeit bis 2025, und wenn man die Laufzeit verlängern will – das ist möglicherweise die Absicht der französischen Seite –, muss man spätestens vier oder fünf Jahre vorher ein neues Genehmigungsverfahren durchlaufen. Das ist der Unterschied zum deutschen Atomrecht. Wir werden dieses nutzen, weil es uns so scheint, dass die Klage gegen eine Laufzeitverlängerung als wesentlich erfolgversprechender anzusehen ist. Genauso gehen wir ja bei Tihange auch vor.

Als einen weiteren Schritt haben wir uns im Übrigen gemeinsam mit dem Saarland an die neue Bundesumweltministerin, Svenja Schulze, gewandt, um uns für ein gemein- sames Vorgehen gegen eine Laufzeitverlängerung für das AKW Cattenom einzusetzen.

Die Frage Nummer 4 bezieht sich auf die Tagung der IN-RAG, einer Wissenschaftlerkonferenz, die am 14. April in Aachen stattgefunden hat. Das Besondere war, dass auf dieser Konferenz herausragende Experten der Atomsicherheit vertreten waren, darunter auch der ehemalige Leiter der amerikanischen Atomaufsicht, Herr Dr. Gregory Jaczko, der von 2005 bis 2012 der Chef der US-Atomaufsichtsbehörde war und in den USA für die Sicherheit von über 100 Reaktoren verantwortlich war. Auf der Tagung war auch der ehemalige Leiter der deutschen Atomaufsicht, Dieter Majer, anwesend, der ebenfalls Ausführungen zum Thema gemacht hat.

Aber besonders bemerkenswert waren die Ausführungen des ehemaligen Leiters der US-Atomaufsichtsbehörde, der die untragbaren Risiken dargestellt hat, die von dem Reaktor Tihange 2 ausgehen. Er wird in den Medien mit den Worten zitiert: „Ich hätte Tihange nicht ans Netz gelassen.“

Die Hauptbedenken, die er formuliert hat, sind die Risse, die in den Reaktordruckbehältern von Tihange 2 und übrigens auch von Doel festgestellt worden sind und die inzwischen einen Umfang von mehreren Tausend haben. Man muss wissen, der Reaktordruckbehälter ist das Kernelement des Reaktors. Dort findet der atomare Prozess statt.

Man hat zum Beispiel in dem Reaktordruckbehälter von Doel 3 schon 2012 7.200 Risse festgestellt, inzwischen ist die Zahl der Risse auf 11.000 gewachsen. Ähnliche Steigerungsraten gibt es bei dem Reaktor Tihange 2. Noch besorgniserregender ist, dass diese Risse ursprünglich im Maximum eine Ausdehnung von 67 Millimeter hatten, also etwa 6 Zentimeter. Inzwischen ist die maximale Ausdeh- nung bei 179 Millimetern, also mehr als 17 Zentimetern.

Die große Besorgnis, die der ehemalige Leiter der US-Atomaufsicht formuliert hat, besteht darin, dass man vermuten muss, dass diese Risse eingetreten sind durch eine Versprödung infolge der dauerhaften atomaren Bestrahlung, also infolge der langen Laufzeit. Diese Reaktoren laufen schließlich schon 35 Jahre. Es bestehen Bedenken, dass sich deshalb die Sicherheit immer weiter verschlechtert. Dies wird auch dadurch unterstützt, dass man bei einer Überprüfung 2014 weitere Risse festgestellt hat und bei einer erneuten Überprüfung 2017 noch einmal weitere Risse.

Die Besorgnis besteht darin, dass die Reaktordruckgefäße vor diesem Hintergrund einer thermodynamischen Belastung nicht mehr standhalten und bersten könnten, und das wäre ein katastrophaler Reaktorunfall. Diese thermodynamische Belastung entsteht natürlich dadurch, dass der Reaktorkern immer gekühlt werden muss und es vor allem im Falle der Notkühlung funktionieren muss.

Die Erklärungen der Betreiber – das wurde auf dieser Konferenz auch gesagt – sind hanebüchen; denn es wird behauptet, die Risse seien immer schon dagewesen. Das ist erstens nicht nachvollziehbar vor dem Hintergrund, dass man beim Hersteller, also bei Krupp Stahl, nachgeprüft hat, ob im Laufe des Produktionsprozesses oder bei der Inbetriebnahme des Reaktors in den 80er-Jahren solche Risse schon festgestellt worden sind. Dabei ist nichts festgestellt worden. Außerdem kann nicht erklärt werden, weshalb die Zahl und die Länge der Risse steigt. Am Ende erfährt man dann auch, dass die Erklärungen selbst von dem Betreiber nicht so ganz geglaubt werden; denn inzwischen hat man offenbar selbst vor dieser thermodynamischen Belastung Angst, sodass das Kühlwasser, das normalerweise aus der Maas entnommen wird und eine Temperatur von 7, 8 oder 9 Grad hat, jetzt vorgeheizt wird auf über 30 Grad, damit der Temperaturschock nicht so hoch ist, der beim Kühlen eintreten könnte.

Sie sehen daran, dass dieser Reaktor ebenfalls eine hohe Gefahr auch und gerade für die rheinland-pfälzische Grenzbevölkerung darstellt. Deswegen haben wir uns schon im August 2016 entschlossen, auch gegen diesen Reaktor zu klagen, übrigens gemeinsam mit der Städteregion Aachen und weiteren Beteiligungen aus verschiedenen Landkreisen in Rheinland-Pfalz, die das unterstützt haben.

Ich möchte abschließend sagen, dass wir auch in Zukunft keine Möglichkeit, die sich uns bietet, weder politisch noch rechtlich ungenutzt lassen werden, um mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln diese Reaktoren stillzulegen und darauf hinzuwirken, dass damit endlich mehr Sicherheit eintritt, als wir sie im Moment haben.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Hier gesamtes Plenarprotokoll (PDF)  mit Mündlicher Anfrage und Antwort der Landesregierung herunterladen

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Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

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