Kleine Anfrage 17/8679

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kennzeichnung von Ostereiern
Drucksache 17/8948


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/8679 – vom 25. März 2019 hat folgenden Wortlaut:

Etwa 230 Eier werden in Deutschland pro Kopf und pro Jahr konsumiert. Über die Osterwochen hinweg steigt der Konsum von Eiern erfahrungsgemäß. Nach der Einführung der Kennzeichnung von Eiern im Jahr 2004 veränderten sich die Haltungsbedingungen von Legehennen stark, hin zu einer tiergerechteren Haltung. Gefärbte und verarbeitete Eier sind von der Kennzeichnungspflicht allerdings ausgenommen. Somit ist es dem Verbraucher im Regelfall unmöglich, eine bewusste Kaufentscheidung bei Ostereiern zu treffen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Legehennen produzierten im Jahr 2018 in Rheinland-Pfalz wie viele Eier in welcher Haltungsform?
2. Ließe sich nach Ansicht der Landesregierung die Tierhaltungskennzeichnung auch auf gefärbte Ostereier ausweiten?
3. Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher aus Sicht der Landesregierung an gefärbten Eier erfreuen und beim Einkauf gleichzeitig auf eine artgerechte Tierhaltung achten?
4. Was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher beachten, wenn sie beim Selbstfärben gesundheitlich und für die Umwelt unbedenkliche Farben verwenden wollen?


Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. April 2019 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Für das Jahr 2018 liegen im Statistischen Bericht 2018 „Schlachtungen, Legehennenhaltung und Eiererzeugung 2018“ des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz nur Daten bis Juni 2018 vor. Da die Anzahl an Hennen und die Eierproduktion über das Jahrverteilt schwankt, werden im Folgenden Daten aus dem Jahr 2017 angegeben. Laut Statistischem Landesamt (STALA) wurden in Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 207,42 Millionen Eier von 737 119 Hennen gelegt. In die Statistik des STALA gehen Hennenhaltungsbetriebe ab 3 000 Haltungsplätze ein. In diese Kategorie fallen in Rheinland-Pfalz insgesamt 53 Betriebe. 91,5 Prozent dieser Eier wurden in Bodenhaltung und 3,7 Prozent der Eier in Freilandhaltung produziert. Die übrigen 4,8 Prozent der im Jahr 2017 in Rheinland-Pfalz produzierten Eier verteilen sich auf die Kleingruppenhaltung und die ökologische Erzeugung. Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1185/2017 werden Legehennenbestände ab 350 Tieren erfasst. Nach diesen Daten gab es 2018 folgende Legehennenbestände und Produktionsstätten:

Nach der Agrarstrukturerhebung 2016 und der gesonderten Auswertung für Betriebe mit ökologischem Landbau gab es in Rheinland-Pfalz 106 Betriebe mit Geflügelhaltung in ökologischer Wirtschaftsweise. Zum Stichtag 1. März 2016 wurden 28 074 Legehennen in diesen Betrieben gezählt. Dies ergibt einen Durchschnitt von knapp 265 Legehennen pro Betrieb.

Laut Bioland Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. wurden im Jahr 2018 56 970 Legehennen in 69 Bioland-Betrieben in Rheinland-Pfalz gehalten. Im Jahr 2017 waren es 50 722 Legehennen in 69 Bioland-Betrieben.

Zu Frage 2:
Der Bundesrat fasste im Jahr 2013 aufgrund eines Entschließungsantrags des Landes Rheinland-Pfalz einen Beschluss, der zum Zielhat, die Kennzeichnung der Herkunft und Haltungsform von in Lebensmitteln verarbeiteten Eier und Eiprodukten, analog der Regelungen der Kennzeichnung für unverarbeitete Eier, auszuweiten. Im Jahr 2016 fasste der Bundesrat, unterstützt von Rheinland-Pfalz, einen weiteren Beschluss, der die Bundesregierung dazu auffordert auf nationaler Ebene eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform der Legehennen bei Lebensmitteln mit Eiern zu schaffen. Außerdem wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, auf EU-Ebene eine derartige Kennzeichnung voranzubringen. In einer Stellungnahme wies die Bundesregierung aufrechtliche Schwierigkeiten einer nationalen Regelung hin und sah keine Möglichkeit, ein solches Kennzeichnungssystem auf EU-Ebene für verarbeitete Eier einzuführen. Die Bundesregierung verwies darauf, dass die Haltungsform freiwillig kenntlich gemacht werden könne.

Die Landesregierung setzt sich neben der Kennzeichnung mit der Haltungsform der Legehennen von verarbeiteten Eiern auch für die Einführung einer Tierhaltungskennzeichnung auf anderen tierischen Lebensmitteln wie Fleisch ein. Eine Arbeitsgruppe der Agrarministerkonferenz hat hierzu am Beispiel der Kennzeichnung von frischem Fleisch dargelegt, dass eine praktikable Umsetzung in einem vierstufigen Verfahren, nach dem Vorbild der Kennzeichnung von Frischeiern möglich wäre und die Zustimmungder EU eingeholt werden müsste. Beschlüsse der Agrar- und Verbraucherschutzministerkonferenzen, in denen die Bundesregierungdazu aufgefordert wird, eine verpflichtende Haltungskennzeichnung ähnlich dem System der etablierten Eierkennzeichnung einzuführen, wurden von der Bundesregierung bisher nicht umgesetzt. Die Bundesregierung setzt auch bei der Tierwohlkennzeichnung von Fleisch auf ein freiwilliges Kennzeichnungssystem.

Zu Frage 3:
Gefärbte Eier fallen derzeit nicht unter die Kennzeichnungspflicht der Frischeier. Lediglich gefärbte Bioeier müssen aufgrund der EU-Ökoverordnung aus ökologischer Erzeugung stammen und somit die hohen Tierhaltungsstandards der EU-Ökoverordnung erfüllen.

Zudem kennzeichnen einige Erzeuger die Herkunft und die Haltungsform von bunten Eiern auf freiwilliger Basis auf der Verpackung.

Abgesehen von diesen Kennzeichnungsvorgaben bleibt selbstverständlich die Möglichkeit, frische Eier zu kaufen und sie anschließend selbst zu färben. So können Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf auf die artgerechte Haltung und die Herkunft der Eier achten und sich schon beim Färben an ihnen erfreuen.

Zu Frage 4:
Nach den Vorgaben der EU-weit geltenden Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe dürfen für das Färben von Eierschalen roher oder gekochter Eier nur bestimmte, in der Verordnung festgelegte Farbstoffe als solche in den Verkehr gebracht und unter den festgelegten Bedingungen in Lebensmitteln verwendet werden.

Eine Voraussetzung für die Zulassung ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Stoffe. Im Zuge einer Re-Evaluierung hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bis 2016 alle als Lebensmittelzusatzstoff zugelassenen Farbstoffe einer aktuellen Risikobewertung unterzogen.

Inverkehrbringer von Farben, die zum Färben von Ostereiern vorgesehen sind, sind verpflichtet, die geltenden Vorgaben einzuhalten.

Vor diesem Hintergrund kann den Verbrauchern empfohlen werden, Farben, die speziell zum Färben für Ostereier ausgelobt sind, zu verwenden. Hierbei sollten die von den Herstellern angegebenen Verwendungshinweise beachtet werden.

Weil man davon ausgehen muss, dass der Farbstoff auch ins essbare Ei gelangt, sollten andere Farben, zum Beispiel Seidenmalfarben oder Filzstifte, nicht verwendet werden. Farbintensive Lebensmittel wie Holunderbeersaft, Rote Bete, Rotkohl, Zwiebel oder Spinat sind auch gut zum Färben geeignet.


Ulrike Höfken
Staatsministerin

 

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