Kleine Anfrage 17/8799

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aktuelle Entwicklungen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeug
Drucksache 17/9066


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/8799 – vom 8. April 2019 hat folgenden Wortlaut:

Die Förderung der Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein in der Energiewende. Die erfolgreiche Umsetzung erfordert nebeneinem Umbau der Flotte hin zu einem größer werdenden Anteil von Fahrzeugen mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieb auch einen flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur. Das Institut für Mobilität und Verkehr (imove) und die Juniorprofessur Elektromobilität (FEM) der TU Kaiserslautern haben mit Förderung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten im Rahmen des Projekts Tankstelle 2.0 u. a. den erforderlichen Bedarf an landesweiter Tankstelleninfrastruktur bei verschiedenen Szenarien der Marktdurchdringung innovativer Antriebstechnologien erforscht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des Projekts Tankstelle 2.0, insbesondere im Hinblick auf die Konzeptstudieüber den erforderlichen Bedarf an landesweiter Tankstelleninfrastruktur?
2. Wie hat sich der Zubau von Ladepunkten in den letzten beiden Jahren entwickelt (bitte getrennt nach Normal- und Schnellladepunkten)?
3. Wieviel Prozent der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz hat nach aktuellem Stand im Umkreis von zehn Kilometern zu ihrem Wohnsitz eine Normalladesäule oder Schnellladesäule zur Verfügung?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Ausstattung von öffentlichen Gebäuden, wie beispielsweise Schulen, mit Ladesäulen bzw. wie unterstützt sie diese?
5. Welche Möglichkeiten gibt es derzeit zur Förderung von Unternehmen, die für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Lademöglichkeiten zur Verfügung stellen wollen?
6. Inwieweit bestehen aktuell Pläne für die Erstellung eines Ladeatlas, um den Bürgerinnen und Bürgern einen unabhängigen Überblick über verfügbare Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu bieten?
7. Wie bewertet die Landesregierung die teils hohen Preise bzw. unübersichtlichen Tarifstrukturen an Ladesäulen im Sinne der Nutzerfreundlichkeit?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. April 2019 wie folgt beantwortet:

Die Elektromobilität wird gemeinsam mit anderen alternativen Antriebsformen eine wichtige Rolle in der Mobilität der Zukunftspielen, damit die angestrebten Klimaschutzziele umgesetzt werden können. Dabei ist der bundesweite Ausbau der Ladeinfrastrukturvon großer Bedeutung. Voraussetzung für den Einsatz der Elektromobilität ist die Nutzung regenerativer Energiequellen.

Die Verkehrswende hin zu Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik ist eine nationale Aufgabe, die ohne Unterstützung des Bundes allein schon aus finanziellen Gründen nicht in ausreichendem Umfang getragen werden könnte. Bei der Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und bei dem Aufbau der Ladeinfrastruktur ist daher zunächst der Bund gefordert.

Neben der Elektromobilität und der Nutzung von Brennstoffzellen werden aber auch Fahrzeuge mit einem Benzin-, Diesel- oder Erdgasantrieb mit entsprechenden Abgasreinigungssystemen noch für einen längeren Zeitraum eine große Rolle spielen. Perspektivisch können synthetische Kraftstoffe (z. B. Power-to-Gas oder Power-to-Liquid) helfen, eine bessere Klimabilanz zu erreichen.

Gleichzeitig müssen vorhandene Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz der Fahrzeuge gehoben werden. Die Herausforderung besteht darin, dies auch international wettbewerbsfähig darstellen zu können und gleichzeitig hohe Kundenakzeptanz zu erzielen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Innovative Antriebe mit elektrischen Energiespeichern, Wasserstoffbrennstoffzellen und sonstigen Antrieben, die auf regenerativen Energien basieren, werden langfristig im Straßenverkehr auch in Rheinland-Pfalz eine große Bedeutung gewinnen. Vor diesem Hintergrund haben das Institut für Mobilität und Verkehr (imove) und die Juniorprofessur für Elektromobilität (JEM) der Technischen Universität Kaiserslautern mit dem Projekt „Tankstelle 2.0“ eine Strategie zur nachhaltigen Versorgung von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben erarbeitet.

Mit der erarbeiteten Methodik wurden sechs verschiedene Szenarien zur Entwicklung der Anteile der alternativen Antriebstechnologien an den Fahrzeugflotten Pkw und Lkw mit drei verschiedenen Anteilsausprägungen bis auf Landkreisebene entwickelt.

– Konservativ mit einem Anteil alternativ angetriebener Fahrzeuge von 25 Prozent im Jahr 2050,
– Alternativ mit einem Anteil von 45 Prozent und
– Extrem mit einem Anteil von 90 Prozent.

Dabei wurde das Extreme Szenario jeweils nochmals mit einem Fokus auf Elektromobilität, Erdgas und Wasserstoff berechnet.

Durch die hohe Variabilität an möglichen Ergebnissen im Rahmen der unterschiedlichen Szenarien konnte durch die Studie dermögliche Bedarf an Zapfsäulen und Ladepunkten eines flächendeckenden Versorgungsnetzes für Rheinland-Pfalz ermittelt werden.

Berücksichtigung fanden sowohl verschiedene Zusammensetzungen der Fahrzeugflotte wie auch die Quell-Ziel-Wegebeziehungen.

Unter Einbindung des Projektbeirates wurden auch schwerer abschätzbare Einflussfaktoren, die die Entwicklung der Flottenanteile alternativer Antriebstechnologien beeinflussen können, diskutiert, bewertet und in den Ausführungen berücksichtigt.

Die Ergebnisse des Projektes Tankstelle 2.0 zeigen – unter den derzeitigen Randbedingungen und unter Einbeziehung der derzeitverfügbaren Fahrzeugtechniken – ein realistisches Bild der zukünftigen Zapfsäulen- und Ladepunkteinfrastruktur. Vor dem Hintergrund der derzeit noch nicht absehbaren weiteren technischen, regulatorischen und wirtschaftlichen Entwicklungen gibt die Studie eine maximale Varianz an Lösungswegen und bildet somit eine technologieoffene Grundlage zum Infrastrukturausbau.

Download des Projektabschlussberichtes unter:
https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Themen/Energie_und_Strahlenschutz/Energie/Abschlussbericht_Tankstelle_2_0.pdfZu Frage 2

Unberücksichtigt bei dieser Aufstellung bleiben teilweise die Ladesäulen, die z. B. durch die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland in den letzten Monaten errichtet wurden (und noch nicht der Bundesnetzagentur gemeldet wurden) bzw. zukünftig noch errichtet werden. Im Rahmen der Auswertung der ersten Ergebnisse der Ausschreibungen ist der Anteil der erfolgreichen Antragsteller aus Rheinland-Pfalz sehr erfreulich.

Zu Frage 3:
In einem Radius von 10 km um den Wohnort stehen 65 Prozent der rheinland-pfälzischen Bevölkerung eine Schnellladesäule und 85 Prozent der Bevölkerung eine Normalladesäule zur Verfügung (Quelle: Bundesnetzagentur im Rahmen der Meldepflicht der Ladesäulenverordnung, Stand: März 2018, Basis der Bevölkerungsverteilung Zensus 2011).

Zu Frage 4:
Die Landesregierung unterstützt die Ausstattung von landeseigenen Gebäuden mit Ladesäulen, indem bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen sowie im Gebäudebestand die Bedarfe der nutzenden Verwaltungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen berücksichtigt werden.

Zu Frage 5:
Die Möglichkeiten sind im jeweiligen Einzelfall individuell zu prüfen, da sich diese teilweise stark unterscheiden (z. B. Mitnutzungöffentlicher Ladesäulen auf Privatgrund, Mitnutzung der Ladeinfrastruktur für Dienstfahrzeuge der Unternehmen, Wallboxen für Mitarbeiter etc.). Eine generalisierende Aussage dazu kann nicht getroffen werden. An dieser Stelle wird auf die Förderdatenbankdes Bundes verwiesen. Eine Erweiterung der Fördermöglichkeiten wird derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert.

Zu Frage 6:
Wichtig für die Nutzer von Elektroautos ist die Darstellung der Ladepunkte in entsprechenden (interaktiven) Karten im Internet.

Eine wichtige Basis sind dabei die Daten zu öffentlichen Ladesäulen > 3,7 kW Ladekapazität der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Grundlage ist hier die Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 in der aktuellen Fassung vom 1. Juni 2017. Danach müssen Betreiber von Normal- (< 22 kW Ladeleistung) und Schnellladepunkten (> 22 kW Ladeleistung) den Aufbau und die Außerbetriebnahme von Ladepunkten anzeigen (vier Wochen vor Aufbau und unverzüglich nach Abbau). Betreiber von Schnellladepunkten, welche vor Inkrafttreten dieser Verordnung in Betrieb genommen worden sind, haben der Regulierungsbehörde den Betrieb anzuzeigen.

Bei den entsprechenden Betreibern von Normalladepunkten (vor dem 1. Juni 2017) besteht diese Verpflichtung nicht. Ladepunktemit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 kW sind von den Anforderungen ausgenommen. Die entsprechend gemeldeten Ladepunktewerden auf einer Ladesäulenkarte der BNetzA im Internet dargestellt:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/La-desaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node.html

Zusätzlich veröffentlicht die BNetzA in regelmäßigen Abständen eine Excel-Liste mit den relevanten Daten nach Postleitzahlensortiert. Es ist angestrebt, diese Daten in den geplanten Mobilitätsatlas des Landes aufzunehmen.

Neben der Darstellung der BNetzA gibt es verschiedene Ladesäulenkarten im Internet. Hier sind z. B. www.e-tankstellen-finder.com, www.smarttanken.de und vor allem  www.goingelectric.de/stromtankstellen/ zu nennen. Letztere wird vor allem von Elektromobilisten sehr gerne genutzt, da einerseits ein gut funktionierender Routenplaner inkl. Planung von Aufladungen (www.goingelectric.de/stromtankstellen/ routenplaner/) auf der Strecke integriert ist und andererseits detaillierte Informationen zu den einzelnen Ladepunkten (inkl. Komptabilität zu einzelnen Fahrzeugen) vorhanden sind. Diese Informationen werden durch eine Vielzahl von freiwilligen Helfern bereitgestellt und entsprechend gepflegt. Sie werden auch deswegen genutzt, da sie nicht an Landesgrenzen Halt machen, sondern es dem Nutzer erlauben, auch Fahrten außerhalb des eigenen Landes bzw. Deutschlands zuplanen.

Die Landesregierung hält es für sinnvoll, neben der Darstellung der Ladesäulen im Rahmen des Mobilitätsatlas des Landes auch entsprechende Angebote des Marktes zu unterstützen. Dies kann vor allem durch die Bereitstellung der vorhandenen Daten des Landes auf dem Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) des Bundes erfolgen. Über diesen können entsprechende Anbieter auf die Datendiskriminierungsfrei zugreifen und Angebote (weiter-)entwickeln.

Zu Frage 7:
Die Preisgestaltung und die Tarifstruktur werden von den anbietenden Unternehmen bestimmt. Die Landesregierung geht davonaus, dass sich die Strukturen im Rahmen des freien Wettbewerbs und mit zunehmender Marktdurchdringung weiter verbessernwerden.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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