Kleine Anfrage 17/9157

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einsatz von Vertragsstrafen (Pönalen) im SPNV
Drucksache 17/9335


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/9157 – vom 7. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut:

Zugausfälle und Verspätungen stellen nicht nur ein Ärgernis für die betroffenen Fahrgäste dar, sie schaden auch dem Bild der Bahnals verlässlichem Transportmittel für die Verkehrswende. Für die Nichteinhaltung von Verkehrsverträgen zwischen dem Land bzw. den Zweckverbänden und den Eisenbahnverkehrsunternehmen können zur Kompensation Vertragsstrafen (Pönalen) verlangtwerden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Modalitäten zur Zahlung von Vertragsstrafen sind in den Verkehrsverträgen zwischen dem Land bzw. den Zweckverbänden und den auftragnehmenden SPNV-Unternehmen festgeschrieben?
2. In welchem Umfang sind Pönalen für Vertragsverletzungen (Unpünktlichkeit o. ä.) in den derzeit bestehenden Verkehrsverträgen im Bereich des SPNV festgeschrieben?
3. In welcher Höhe hat das Land bzw. haben die Zweckverbände Ansprüche auf Vertragsstrafen (Pönalen) in den vergangenen fünf Jahren an die Vertragspartner gestellt?
4. Für welche Zwecke sind die Einnahmen aus den Vertragsstrafen bzw. die Einsparungen bei den Zuschüssen eingesetzt worden?
5. Inwieweit spielt das Thema Sicherheit für Fahrgäste und Begleitpersonal bei der Verwendung der Mittel eine Rolle?
6. Inwieweit spielen Qualitätsstandards von Dienstleistungen wie der Fahrkomfort der Fahrgäste, gastronomische und informative Angebote, die sanitäre Situation oder die Zugänglichkeit der Wagen bei der Verwendung der Mittel eine Rolle?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Mai 2019 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Verkehrsvertrag. In allen Verträgen gibt es Regelungen zu Zugausfällen, Verspätungen, Zügen mit zu geringer Kapazität, Fahrzeugmängeln und Personaleinsatz. Die neueren Verträge enthalten darüber hinaus Regelungen zu Vertriebseinrichtungen und zur Fahrzeugreinigung. Dabei wird in vielen Fällen unterschieden, ob der Mangel durch das Unternehmen verschuldet wurde oder nicht. Beispielsweise wird in Bezug auf das Kriterium Pünktlichkeit eine Kulanzregelung fürdie ersten 5 Prozent der Züge mit Verspätung gewährt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die überwiegende Anzahl der Verspätungen nicht durch das Unternehmen selbst verschuldet wurde und von diesem auch nur begrenzt beeinflusst werden kann.

Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Qualität werden von den Unternehmen im Einzelnen dargestellt und durch die Aufgabenträger kontrolliert.

Zu Frage 2:
Grundsätzlich ist in Verkehrsverträgen zwischen Pönalen und Minderungen zu unterscheiden. Minderungen beziehen sich auf nichterbrachte Leistungen, z. B. den Ausfall eines Zuges, und sind der Höhe nach nicht begrenzt.

Pönalen sind Strafzahlungen. Aufgrund des Vergaberechts ist es nicht zulässig, Pönalen in einem Umfang von mehr als 5 Prozent des Vertragswerts vorzuschreiben. Dabei sind die vertraglich vereinbarten Beträge der Pönalen bzw. Minderungen ausbalanciert, um Fehlanreize zu vermeiden. Sofern es beispielsweise nicht möglich ist, eine defekte Toilette rechtzeitig zu reparieren, sollte es für das Unternehmen rentabler sein, eine Zugleistung ohne Toilette anzubieten, als den Zug deswegen ganz ausfallen zu lassen.

Zu Frage 3:
Aufgrund der noch laufenden bzw. noch ausstehenden Schlussrechnungen zu den betreffenden Verkehrsverträgen können die Zweckverbände SPNV diese Frage derzeit nicht exakt beantworten. Es wird davon ausgegangen, dass im Bereich SPNV jährlichrund 9 Mio. Euro an Pönalen und mehr als 2 Mio. Euro an Minderungen aus den Verkehrsverträgen in Rheinland-Pfalz angefallen sind.

Zu den Fragen 4 bis 6:
Die Mittel werden vom jeweiligen Zweckverband vereinnahmt und mindern grundsätzlich den Gesamtbedarf des jeweiligen Jahres. Vorrangig werden aus diesen Mitteln qualitäts- oder sicherheitsverbessernde Maßnahmen finanziert. Beispielsweise wird daraus eine Doppelbestreifung (durch Mitarbeiter der DB Sicherheit) von auffälligen Zügen in den Nachtstunden finanziert. Auch das Wlan-Angebot, z. B. in den Süwex-Zügen, wird teilweise aus Mitteln der Pönalen bestritten.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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