Kleine Anfrage 17/10376

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Absturz eines US-Kampfjets bei Zemmer
Drucksache 17/10550

Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/10376 – vom 23. Oktober 2019 hat folgenden Wortlaut:

Am 8. Oktober 2019 stürzte ein auf der amerikanischen Airbase Spangdahlem stationiertes Kampfflugzeug vom Typ F-16 der US-Streitkräfte in einem Waldgebiet bei Zemmer-Rodt (Verbandsgemeinde Trier-Land, Kreis Trier-Saarburg) ab.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Informationen hat die Landesregierung über den Flugzeugabsturz vom 8. Oktober 2019?
2. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die durch den Absturz verursachten Umweltbelastungen, z. B. Beeinträchtigung von oberflächennahen Trinkwasserquellen, durch ausgelaufenen Treibstoff (Kerosin, Hydrazin) vor?
3. Wer ist im Falle eines Schadens (z. B. Beschädigungen durch Wrackteile) bzw. eines Umweltschadens (z. B. verseuchtes Erdreichdurch Treibstoffe) für die Kostenübernahme bzw. Sanierung verantwortlich?


Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. November 2019 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: 
Vor Ort anwesende Kräfte der US-Streitkräfte und der Bundeswehr haben mitgeteilt, dass der Pilot in einer Höhe von rund 2 000 Metern aufgrund eines schwerwiegenden Störfalls mit dem Schleudersitz aussteigen musste. Das Flugzeug vom Typ F-16 ist danach am 8. Oktober 2019 gegen 15.00 Uhr im Bereich der K 34 bei Zemmer-Rodt abgestürzt. Im Umkreis der Absturzstelle wurde ein militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet, der seitdem zuständigkeitshalber durch Kräfte der Bundeswehr überwacht wurde. Am 13. Oktober 2019 wurde der Polizei mitgeteilt, dass ein „Crashteam“ aus den USA für Untersuchungen an der Absturzstelle eingetroffen sei. Die Untersuchungsarbeiten dauern noch an.

Die Ansprechstelle Katastrophenschutz der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – Rufbereitschaft – bildet den Meldekopf für außergewöhnliche Ereignisse im Brand- und Katastrophenschutz und im Rettungsdienst und unterrichtet bzw. informiert bei Erfordernis das Ministerium des Innern und für Sport (MdI). Des Weiteren unterstützt und berät sie nach § 6 Nr. 5 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) die Gemeinden und Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Rufbereitschaft, die sich während des gesamten Einsatzes vor Ort befand, wurde unmittelbar nach der Erstalarmierung der örtlichen Gefahrenabwehrkräfte informiert (15.17 Uhr). Daher – und auch der räumlichen Nähe zur Absturzstelle geschuldet – traf die Rufbereitschaft zeitgleich mit dem vorsorglich alarmierten Kreisfeuerwehrinspekteur des Landkreises Trier-Saarburg an der Einsatzstelle ein. Zu diesem Zeitpunkt wurde den Kräften vor Ort bekannt, dass der Pilot mit dem Schleudersitz aus der F-16 ausgestiegen war und bereits durch einen Rettungshubschrauber im Gebiet zwischen Heidweiler und Dierscheid (Landkreis Bernkastel-Wittlich) aufgenommen sowie medizinisch versorgt wurde.

Die Rufbereitschaft informierte unmittelbar nach Sichtung des Lagebildes das MdI. Zu jeder Zeit des Einsatzes bestand telefonischer Kontakt zwischen dem Lagezentrum des MdI und der Rufbereitschaft der ADD. Der gesamte Einsatz wurde zu jeder Zeit in der Alarmstufe 3, Einsatzleitung durch den zuständigen Wehrleiter, abgearbeitet.

Infolge starken Regens war es an der Absturzstelle nur zu einem kleineren Brand gekommen. Nachdem durch weitere Erkundungsmaßnahmen feststand, dass außer dem Piloten keine weiteren Personenschäden zu verzeichnen waren, zog sich der Großteil der Feuerwehr-Einsatzkräfte zum Feuerwehrhaus nach Rodt zurück, da ein Militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet wurde. Die Flughafenfeuerwehr Spangdahlem führte die Brandbekämpfung durch. Die Sicherung des Geländes übernahmen die Kräfte der US-Streitkräfte. Die Polizeiinspektion (PI) Schweich sicherte den Verkehrsraum. Die Technische Einsatzleitung (TEL) Trier-Saarburg unterstützte diese Maßnahmen durch die Sicherstellung mit digitaler Funkinfrastruktur. Im weiteren Verlauf erfolgte die Unterstützung der amerikanischen Kräfte mit zwei Schnelleinsatzzelten der TEL Eifelkreis zur Errichtung eines Kontroll- und Verpflegungsbereichs auf der Kreisstraße 34.

Die PI Schweich wurde am 8. Oktober 2019 unmittelbar von der Rettungsleitstelle über einen Flugzeugabsturz informiert. Um 15.28 Uhr teilte die Security Police Spangdahlem mit, dass es sich bei dem abgestürzten Flugzeug um einen Militärjet des Typs F-16 handelt. Die erste Funkstreifenwagenbesatzung der PI Schweich traf um 15.30 Uhr an der Absturzstelle ein. Wegen des Hinweises der Feuerwehr auf mögliche Gefahrstoffe hielten sich die Polizeikräfte an der sicheren Absperrung auf. Der Einsatz der Polizeihubschrauberstaffel zu Aufklärungsmaßnahmen musste wetterbedingt gegen 16.30 Uhr abgebrochen werden.

Zu Frage 2: 
In der Ortslage Zemmer-Rodt überprüfte der Gefahrstoffzug des Landkreises Trier-Saarburg mit einem Photoionisationsdetektor eine mögliche Hydrazinbelastung. Es konnte keine Belastung festgestellt werden. Erste Luftmessungen durch den Gefahrstoffzug Trier-Saarburg am Abend des 8. Oktober 2019 waren negativ.

Die Absturzstelle war bis 31. Oktober 2019 ein Militärischer Sicherheitsbereich. Daher hat die Regionalstelle der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) in Trier zurzeit keine eigenen Erkenntnisse. Die Rückkopplung erfolgt dabei über die untere Wasserbehörde. Gesicherte Erkenntnisse liegen darüber vor, dass die Absturzstelle entgegen anderslautender Presseberichte nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Nichtsdestotrotz werden Wassergewinnungsanlagen in der näheren Umgebung durch die Wasserversorger besonders beobachtet. Nach den dort vorliegenden Informationen ist zudem das Amt für Wehrgeophysik Euskirchen seitens der Bundeswehr eingeschaltet, um die Umwelteinwirkungen durch den Unfall zu erfassen. Die Regionalstelle der SGD Nord ist zudem in Kontakt mit dem Umweltstab auf dem Flugplatz Spangdahlem. Man geht seitens der SGD Nord davon aus, weitere Informationen zu erhalten, sobald die militärischen Untersuchungen abgeschlossen sind.

Zu Frage 3: 
Für die Regulierung von sogenannten Manöverschäden ist die Schadensregulierungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zuständig, für Rheinland-Pfalz das Regionalbüro West mit Sitz in Koblenz.


In Vertretung: 
Nicole Steingaß 
Staatssekretärin

 

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