Kleine Anfrage 17/11467

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Landesstraßenbau: Erhalt vor Neubau
Drucksache 17/11639

 

Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/11467 – vom 9. März 2020 hat folgenden Wortlaut:

Die regierungstragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag 2016 bis 2021 das Ziel formuliert, an dem Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ festzuhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Kilometer Landesstraßen sind im Rahmen der Bauprogramme der Jahre 2016/2017/2018 seit 2016 saniert worden?
2. Nach welchen NKU-Berechnungen werden Landesstraßen neu geplant?
3. Wie viele Radwege entlang von Landesstraßen sind im Zuge von Sanierungen oder Neubau im Rahmen der Bauprogramme der Jahre 2016/2017/2018 seit 2016 errichtet worden (bitte Angaben in Kilometern und getrennt nach Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen)?
4. Wie viele Landesmittel sind für die Sanierung von Landesstraßen im Rahmen der Bauprogramme der Jahre 2016/2017/2018 seit 2016 geflossen?
5. Wie viele Landesmittel sind für den Neubau von Landesstraßen im Rahmen der Bauprogramme der Jahre 2016/2017/2018 seit 2016 geflossen?
6. Wie viele Kilometer Landesstraßen sind seit dem Jahr 2016 umgewidmet worden?
7. Wie viele Kilometer Landesstraßen sind seit dem Jahr 2016 rückgebaut worden?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. März 2020 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die Länge der in den Jahren 2016/2017/2018 baulich fertiggestellten Maßnahmen zur Erhaltung und im Rahmen des Um- und Ausbaus der Landesstraßen beträgt rund 300 km.

Zu Frage 2:
Nach § 7 (2) der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind für finanzwirksame Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Verwaltungsvorschrift zu § 7 LHO (VV-LHO) präzisiert die Grundsätze und stellt die Kosten-Nutzen-Analyse in der Nummer 2.5 der Anlage zu Nummer 3.1.4 zu § 7 VV-LHO als das umfassendste Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dar. Dieses Verfahren wird bei großen Infrastrukturverfahren in der Regel angewendet. Dabei wird unter anderem das sogenannte Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) im Rahmen der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) ermittelt. Im Straßenbau wird im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans ein sehr umfangreiches und detailliertes Verfahren angewendet, dessen Methodik wissenschaftlich erarbeitet und anerkannt ist. Auf dieser Basis hat ein anerkanntes Ingenieurbüro in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz nach den gleichen Grundsätzen ein etwas vereinfachteres Verfahren für den Neubau von Landesstraßen in Rheinland-Pfalz entwickelt, auf dessen Grundlage die Wirtschaftlichkeit von Vorhaben überprüft wird. Neben der Wirtschaftlichkeit werden auch weitere Kriterien wie Städtebau, Raumordnung und Ökologie bzw. Raumwiderstand bei der Bewertung von Landesstraßenneubauvorhaben berücksichtigt.

Zu Frage 3:
In den Jahren 2016/2017/2018 wurden im Zuge von Landesstraßen rund 19 km Radweg neu gebaut. Überdies gab es zwei Maßnahmen, bei denen bereits bestehende Radwege im Zuge von Landesstraßen saniert oder ausgebaut wurden.

Zu Frage 4:
In den Jahren 2016/2017/2018 wurden in die Erhaltung und den Um- und Ausbau der Landesstraßen 259,3 Mio. Euro Baumittel investiert.

Zu Frage 5:
In den Jahren 2016/2017/2018 wurden in den Neubau von Landesstraßen 14,3 Mio. Euro Baumittel investiert.

Zu Frage 6:
Seit dem Jahr 2016 sind ca. 18 km Landesstraße umgestuft (auf- oder abgestuft) worden. Eine genaue Ermittlung der Kilometer ist mit erheblichem personellem und zeitlichem Aufwand verbunden und konnte in der Kürze der Zeit nicht geleistet werden.

Zu Frage 7:
Auswertungen über den Rückbau von Straßen liegen nicht vor. Oft werden Straßenflächen nach Einziehung als Wirtschaftsweg genutzt.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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