Kleine Anfrage 17/12104

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Radwegebau entlang der B 10 zwischen Siebeldingen und Höheischweiler
Drucksache 17/12374


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/12104 – vom 18. Juni 2020 hat folgenden Wortlaut:

Die B 10 zwischen Siebeldingen und Höheischweiler ist bislang nur in Teilen mit guter Radverkehrsinfrastruktur ausgestattet, die zudem mit oft großen Umwegen über umgewidmete Wirtschaftswege und Gemeindestraßen verbunden ist. In anderen Abschnitten ist die B 10 für den Radverkehr gar vollständig gesperrt. Zudem wurde sich vonseiten der Bürgerinnen und Bürger beklagt, dass die Pflege der Radwege abschnittsweise insbesondere im Winter nur unzureichend erfolge.

Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur entlang der B 10?
2. Welche Maßnahmen sind bereits mit dem Bund als Baulastträger der B 10 diskutiert worden bzw. mit welchem Ergebnis?
3. Inwieweit hält die Landesregierung es für möglich, durch Radwegemaßnahmen die im mittleren Abschnitt der B 10 zwischen Siebeldingen und Höheischweiler ausgewiesenen Fahrverbote für Fahrräder aufzuheben?
4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Winterdienst bzw. die regelmäßige Pflege der Radwege zu verbessern?
5. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung für das Großräumige Radwegenetz in der Region?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Juli 2020 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2:
Zwischen Siebeldingen und Höheischweiler sind folgende Verbesserungen der Radwegeinfrastruktur vorgesehen:

– Die VG Annweiler plant einen selbstständigen Radweg in kommunaler Baulast entlang der Queich.
– Im Bereich des B 10-Planungsabschnitts zw. Hinterweidenthal und Hauenstein wird der Radverkehr entsprechend berücksichtigt und ist Bestandteil der Planungen.

Zu Frage 3:
Der in Rede stehende Abschnitt ist überwiegend als Kraftfahrzeugstraße ausgewiesen und gewidmet (VZ 331.1), insofern ist eine Mitnutzung des Radverkehrs nach der StVO generell untersagt. Im Bereich von Hinterweidenthal bis Wilgartswiesen/ Rinnthal (BA Grenze) handelt es sich bei der B 10 um keine Kraftfahrzeugstraße. In Anbetracht der immensen Verkehrsbelastung (DTV/24h: >20.000 Kfz) ist aber auch dort die Mitnutzung der B 10 durch den Radverkehr mittels entsprechender Verkehrszeichen untersagt. In diesem Abschnitt verlaufen aber überwiegend in räumlicher Nähe der B 10 der Pirminius-Radweg und der Queich-Radweg. Diese können vom Radverkehr genutzt werden.

Zu Frage 4:
Die genannten Radwege befinden sich in kommunaler Baulast. Die Kommunen sind damit auch für die Unterhaltung und den Winterdienst zuständig.

Zu Frage 5:
Änderungen bzw. Ergänzungen des Großräumigen Radwegenetzes erfolgen immer in Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen und dem Landesbetrieb Mobilität. Aufgrund der kommunalen Planungshoheit in diesem Bereich werden diesbezügliche Maßnahmen von der Landesregierung weder geplant noch vorgegeben. Absichten hinsichtlich einer Änderung des Großräumigen Radwegenetzes für die Region sind hier nicht bekannt.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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