Kleine Anfrage 17/12223

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Förderung der Feuerwehren vor Ort
Drucksache 17/12460


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/12223 – vom 25. Juni 2020 hat folgenden Wortlaut:

Mit dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget für Brand- und Katastrophenschutzzwecke dokumentiert die Landesregierung Rheinland-Pfalz, dass sie den Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr als elementaren Bestandteil der öffentlichen Sicherheit betrachtet. Nur mit einer zukunftsorientierten Technikausstattung kann sichergestellt werden, dass die bestehenden Aufgaben sachgerecht erfüllt werden können.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen zum Brand- und Katastrophenschutz wurden im Kreis Bernkastel-Wittlich, im Rhein-Hunsrück-Kreis, im Eifelkreis Bitburg-Prüm, im Kreis Vulkaneifel, im Kreis Trier-Saarburg sowie in der Stadt Trier in den Jahren 2018, 2019 und 2020 bewilligt?
2. Wann konkret wurden die jeweiligen Landeszuschüsse bewilligt, und wann werden sie ausgezahlt werden?
3. Sind noch weitere Anträge für Maßnahmen im Kreis Bernkastel-Wittlich, im Rhein-Hunsrück-Kreis, im Eifelkreis Bitburg-Prüm, im Kreis Vulkaneifel, im Kreis Trier-Saarburg sowie in der Stadt Trier gestellt, deren Bewilligung noch aussteht?
4. Wurden im nachgefragten Zeitraum in den zuvor genannten kommunalen Gebietskörperschaften Maßnahmen zum Katastrophenschutz, z. B. für das THW, gefördert und falls ja, welche?
5. Gibt es im Sinne der Frage 4 noch weitere beantragte Maßnahmen, deren Bewilligung noch aussteht?


Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom20. Juli 2020 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
Die Kommunen nehmen den Brand- und Katastrophenschutz als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung wahr. Die Landesregierung betrachtet die Förderung des Feuerwehrwesens als eine Daueraufgabe. Diese Förderung nimmt insoweit eine Sonderstellung ein, da das spezifische Investitionsgeschehen ausschließlich auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in unserem Land ausgerichtet ist.

In den Jahren 2011 bis 2019 hat das Land die Gemeindefeuerwehren für den Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit 34,7 Mio. Euro, für die Beschaffung von großen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 65,1 Mio. Euro und für die Beschaffung von kleinen Feuerwehreinsatzfahrzeugen, Geräten und Ausstattung mit 20,9 Mio. Euro (sog. Pauschalförderung durch die Landkreise) gefördert. Im Zuge der Umstellung von der analogen auf die digitale Alarmierung förderte das Land die Kommunen beim Aufbau des Netzes und der Beschaffung von Funkmeldeempfängern mit 6,79 Mio. Euro, die in den Jahren 2014 bis 2019 bewilligt wurden. Für die Förderrunde 2019 betrug das Budget für Feuerwehrfahrzeuge sowie Feuerwehrhäuser und Feuerwachen rund 14,1 Mio. Euro.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:
Die Angaben zu den Fragen 1 und 2 sind Anlage 1 zu entnehmen.

Die Förderrunde des Jahres 2020 ist in der Vorbereitung und steht noch aus. Aus diesem Grund wurde in diesem Jahr bisher nur die Beschaffung eines Kommandowagens im Landkreis Bernkastel-Wittlich gefördert. Diese Bewilligung konnte aufgrund zurückgegebener Haushaltsmittel für ein anderes Fahrzeug erfolgen. Die weiteren Bewilligungen für das Jahr 2020 können aus den genannten Gründen daher nicht aufgeführt werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Regel über mehrere Jahre.

Zu Frage 3:
Die Angaben zu Frage 3 sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Zu den Fragen 4 und 5:
Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 3 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger für den Katastrophenschutz. Dem Landkreis Bernkastel-Wittlich wurde im Jahr 2018 eine Bewilligung für einen Gerätewagen-Gefahrgut GW-G mit Beladung in Höhe von 181 300 Euro und dem Landkreis Trier-Saarburg im Jahr 2019 eine Bewilligung in Höhe von 196 808 Euro für einen Gerätewagen-Gefahrgut GW-G (RP) bewilligt. Diese Maßnahmen sind auch in Anlage 1 aufgeführt.

Des Weiteren ist im Eifelkreis Bitburg-Prüm ein Abrollbehälter AB Gefahrgut für den Standort Bitburg mit einem voraussichtlich vorgesehenen Zuwendungsbetrag in Höhe von 81 000 Euro als noch nicht bewilligte Maßnahme in Anlage 2 aufgeführt.

Das Technische Hilfswerk (THW) leistet als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes technische Hilfe. Da das THW eine Bundesanstalt ist, erfolgt deren komplette Finanzierung durch den Bund. Eine zusätzliche und ergänzende Finanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz ist nicht möglich.

In Vertretung:
Nicole Steingaß
Staatssekretärin

 

Hier Drucksache mit Anhang (PDF) herunterladen

 



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