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Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/13216 – vom 30. September 2020 hat folgenden Wortlaut:
Am 30. August 2020 sind sechs Waggons eines Güterzugs am Bahnhof Niederlahnstein umgestürzt sowie zwei weitere entgleist. Bei dem Unglück ist Dieselkraftstoff ausgelaufen, ein Teil davon versickert. Dem Unfall folgte eine Reihe öffentlicher Diskussionen über die Unfallursachen, die Schadensbehebung und mögliche Konsequenzen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Liter Kraftstoff sind bei dem Unglück ausgelaufen, wie viele davon versickert?
2. Zu welchem Anteil wurde die kontaminierte Erde entfernt und mit neuer Erde verfüllt?
3. Wer kommt für die Kosten zur Behebung der Unfallschäden auf?
4. Welche Ursache lag dem Zugunglück in Niederlahnstein nach Kenntnissen der Landesregierung zugrunde, bzw. welche Ursachen können zum jetzigen Zeitpunkt bereits ausgeschlossen werden
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem Güterzugunglück in Niederlahnstein am 30. August 2020 (insbesondere mit Blick auf die Auslastung der Mittelrheinstrecke, Alternativstrecken, Abladeoptimierung am Mittelrhein, die technische Sicherheit, die Ausbildung der Lokführerinnen und Lokführer)?
6. Wie ist der Austausch mit der DB Netz AG sowie den Bundesbehörden nach Ansicht der Landesregierung bislang verlaufen?
7. Bis wann erwartet die Landesregierung einen Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung?
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2020 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die untere Wasserbehörde war in ihrer ersten Anordnung an die DB Netz AG als Infrastrukturbetreiberin davon ausgegangen, dass geschätzt bis zu 200 000 l Diesel an der Unfallstelle in den Boden gesickert sind. Erkenntnisse der DB Netz AG haben inzwischen zu dem Ergebnis geführt, dass unter Berücksichtigung der Wagenliste des betroffenen Güterzugs und der Wiegeergebnisse der Wagen, in denen abgepumptes Dieselöl aufgefangen wurde, davon auszugehen ist, dass rund 179 500 l Diesel in das Erdreich gelangt sind.
In der ersten Stufe der Schadensbeseitigung wurde durch die DB Netz AG als Sofortmaßnahme ein Bodenaustausch von rund 18 000 t (das entspricht 8 500 m³) Aushub durchgeführt. Aufgrund bautechnischer Hindernisse konnte im Rahmen der Sofortmaßnahme jedoch nicht der gesamte betroffene Boden entnommen werden. Die im Bereich der Verunreinigung vorhandenen Oberleitungsmasten konnten nicht entfernt werden, da dies u. a. aufgrund komplexer Planungs- und Genehmigungsprozesse eine langwierige Sperrung dieser für Pendler und den Güterverkehr extrem wichtigen Strecke zur Folge gehabt hätte. Zudem wurde weit überwiegend darauf verzichtet, die bei einer ungefähren Tiefe von 5 m vorhandene Lehmschicht zu durchbrechen, da dies ihre abdichtende Funktion hätte beschädigen können. Nach aktueller Schätzung sind ca. 10 bis 30 Prozent des entlaufenen Diesels im Untergrund verblieben. Die aus dem Boden entfernte Menge an Diesel wird derzeit im Rahmen der Dokumentation der Erstsanierungsmaßnahme ermittelt.
Der im Boden verbliebene Diesel wird im Rahmen einer zweiten Stufe der Bodensanierung durch eine Kombination von verschiedenen Verfahren entfernt, um einerseits den Untergrund zu reinigen und gleichzeitig zu gewährleisten, dass keine Schadstoffe das Gelände der DB AG verlassen können. Der Großteil des im Untergrund verbliebenen Diesels liegt derzeit noch deutlich oberhalb des Grundwasserspiegels. Sollte ein Teil des Diesels bis zum Grundwasser sickern, wird er über Sanierungsbrunnen abgeschöpft.
Zu Frage 3:
Die Erstattung von Unfallschäden richtet sich nach den allgemeinen rechtlichen Grundsätzen. Die endgültige Unfallursache steht noch nicht fest, da die Untersuchungen der Behörden noch andauern. Die Frage der Kostentragung kann daher derzeit nicht beantwortet werden.
Zu den Fragen 4 und 7:
Zu den Unfallursachen liegen der Landesregierung derzeit noch keine belastbaren Angaben vor. Die Untersuchungen werden durch die beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur angesiedelte unabhängige Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) durchgeführt. Ein Datum für das Vorliegen des Untersuchungsergebnisses kann nicht genannt werden.
Zu Frage 5:
Da die genauen Unfallursachen noch nicht feststehen, können derzeit noch keine Folgerungen aus dem Unfall gezogen werden. Die Vorschriften zum sicheren Transport von Gefahrgütern gelten international und werden auf einem hohen Sicherheitsniveau kontinuierlich fortentwickelt. Dabei hat der Schutz von Mensch und Umwelt höchste Priorität. Die Landesregierung setzt sich nachhaltig dafür ein, alle sicherheitstechnischen Voraussetzungen für Transporte dauerhaft zu gewährleisten und die Infrastrukturprojekte im Rheintal voranzutreiben.
Im Hinblick auf die durch den Bund zu beauftragende Machbarkeitsstudie für eine alternative Güterverkehrstrasse der Eisenbahn hat die Landesregierung ihre Einbindung gefordert, auch in Zwischenschritte der Studie. Die Abladeoptimierung am Rhein wird intensiv weiterverfolgt.
Zu Frage 6:
Die Zusammenarbeit im Rahmen der konkreten Unfallbewältigung vor Ort durch Feuerwehr, THW, Polizei- und Rettungskräfte in Kooperation mit dem DB Notfallmanagement wurde, auch in Anwesenheit von Staatsminister Roger Lewentz am Tag nach dem Schadensereignis, von allen Beteiligten sehr positiv gewürdigt. Die DB AG hat sich im Nachgang zu dem Unfall bei den genannten Partnern bedankt. Bei Planung und Umsetzung der anschließenden Maßnahmen zur Beseitigung des Infrastruktur- und des Umweltschadens hat die DB Netz AG jederzeit und transparent sichergestellt, dass mit Vor-Ort Abstimmungen, Gesprächen, schriftlichen Vorschlägen und Protokollabstimmungen ein fachliches Einverständnis mit den zuständigen Behörden hergestellt wird.
In Vertretung:
Daniela Schmitt
Staatssekretärin
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