Kleine Anfrage 17/14173

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
E-Ladepunkte
Drucksache 17/14434


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/14173 – vom 13. Januar 2021 hat folgenden Wortlaut:

Die Zahl der zugelassenen Elektroautos steigt von Jahr zu Jahr an. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland laut Medienberichten mit rund 194 200 Pkw mit reinem Elektroantrieb so viele neu zugelassen wie nie zuvor. Dies bedeutet verglichen mit den Zulassungszahlen von 2019 eine Verdreifachung. Für den vollständigen Durchbruch der Elektromobilität sind ein dichtes, verlässliches Ladenetz und die Zurverfügungstellung von regenerativen Energien unerlässlich. Neben der zahlenmäßigen deutlichen Erhöhung der E-Ladepunkte ist dazu auch die Schaffung einheitlicher und nutzerfreundlicher Bezahlsysteme von essenzieller Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der Ladepunkte in den letzten zehn Jahren in Rheinland-Pfalz entwickelt (Angabe bitte getrennt nach Jahren sowie nach Normal- und Schnellladepunkte aufgliedern)?
2. Wie hat sich die Anzahl der zugelassenen Elektroautos in den letzten zehn Jahren in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte um jährliche Auflistung)?
3. Wie viel Prozent der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz haben nach aktuellem Stand im Umkreis von 10 km zu ihrem Wohnsitz eine Normalladesäule oder Schnellladesäule zur Verfügung?
4. Welche Möglichkeiten gibt es derzeit zur Förderung von Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Lademöglichkeiten zur Verfügung stellen wollen?
5. Wie bewertet die Landesregierung den Ist-Stand bei dem Ziel, ein einheitliches Bezahlsystem für öffentliche Ladepunkte zu etablieren?
6. Welche Perspektiven sieht die Landesregierung für verbesserte und transparente Preisbedingungen öffentlicher Ladepunkte?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Februar 2021 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Grundlage für die Auflistung der öffentlich zugänglichen Ladesäulen ist die Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 in der aktuellen Fassung vom 1. Juni 2017 (die Verordnung befindet sich derzeit in Überarbeitung). Danach müssen Betreiber von Normal- (< 22 kW Ladeleistung) und Schnellladepunkten (> 22 kW Ladeleistung) den Aufbau und gegebenenfalls die Außerbetriebnahme von Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzeigen. Betreiber von Schnellladepunkten, welche vor Inkrafttreten dieser Verordnung in Betrieb genommen worden sind, haben der Regulierungsbehörde den Betrieb anzuzeigen. Bei den entsprechenden Betreibern von Normalladepunkten (vor dem 1. Juni 2017) besteht diese Verpflichtung nicht. Ladepunkte mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 kW sind von den Anforderungen ausgenommen. Hiernach stehen Daten erst seit Januar 2017 zur Verfügung. Die entsprechend gemeldeten Ladepunkte für Rheinland-Pfalz werden auch im Mobilitätsatlas Rheinland-Pfalz (www.verkehr.rlp.de) und bei der BNetzA für ganz Deutschland im Internet dargestellt.

Zusätzlich veröffentlicht die BNetzA in gewissen Abständen eine Excel-Liste mit den relevanten Daten nach Postleitzahlen und seit dem Jahr 2019 nach Bundesländern sortiert. Diese listet in der Regel die Ladepunkte zum 1. Januar des jeweiligen Jahres.

Damit ergibt sich folgendes Bild öffentlicher Ladepunkte in Rheinland-Pfalz:


Zu Frage 2:
In Rheinland-Pfalz waren jeweils zum 1. Januar des jeweiligen Jahres die folgende Anzahl an Pkw mit batterieelektrischem Antrieb (BEV) bzw. Hybrid zugelassen:

Für das Jahr 2021 liegen noch keine validen Zahlen vor.

Zu Frage 3:
In einem Radius von 10 km um den Wohnort haben 78 Prozent der rheinland-pfälzischen Bevölkerung eine Schnellladesäule und 97 Prozent der Bevölkerung eine Normalladesäule (Quelle: Bundesnetzagentur im Rahmen der Meldepflicht der Ladesäulenverordnung, Stand: Januar 2021).

Zu Frage 4:
Die Förderung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge erfolgt in Deutschland in erster Linie auf Bundesebene oder durch Stromversorger. Hinzu kommen zahlreiche kommunale Programme. Auf Ebene des Landes werden Lademöglichkeiten in Verbindung mit Photovoltaik besonders gefördert. Hinzu kommen Förderprogramme für Pilotvorhaben.

Erfahrungsgemäß ist die Förderlandschaft nicht einfach zu überschauen. Daher ist eine qualifizierte Beratung von besonderer Bedeutung, die u. a. von der Energieagentur Rheinland-Pfalz geleistet wird. Das Ziel ist hierbei, dass Akteure aus Rheinland-Pfalz möglichst viel von den zur Verfügung stehenden Fördergeldern nutzen, um damit Elektrofahrzeuge kaufen und Ladesäulen errichten zu können. Dies ist in Rheinland-Pfalz bisher sehr gut gelungen. Die Lotsenstelle Alternative Antriebe der Energieagentur Rheinland-Pfalz wird auch zukünftig gezielte Informationen für die einzelnen Zielgruppen bereithalten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Beantwortung der Großen Anfrage „Forcierter Umstieg auf Batteriefahrzeuge und dadurch induzierter Strukturwandel in der Autoindustrie“ (Drucksache 17/10207) verwiesen.

Zu den Fragen 5 und 6:
Ein transparentes und diskriminierungsfreies Bezahlsystem kann die Verbreitung der Elektromobilität fördern. Die Landesregierung sieht hier noch erhebliches Optimierungspotenzial, das auf nationaler und internationaler Ebene genutzt werden sollte. Die Novelle der Ladesäulenverordnung könnte hier eine gewisse Verbesserung bringen. Auch kann die Bundesregierung durch entsprechende Ausgestaltung der Bedingungen für die jeweiligen Förderprogramme für Ladesäulen Einfluss darauf nehmen, dass verbesserte und transparente Preisbedingungen geschaffen werden. Die Landesregierung wird diese Aktivitäten unterstützen und insbesondere den Interessen auch des ländlichen Raums und der Grenzgebiete Gehör verschaffen.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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