Kleine Anfrage 17/13393

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler, Dr. Bernhard Braun, Katharina Binz und Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zugstreichungen auf der Pendlerstrecke zwischen der Landeshauptstadt Mainz und der Metropolregion Rhein-Neckar
Drucksache 17/13393 – 


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/13393 – vom 20. Oktober 2020 hat folgenden Wortlaut:

Die Deutsche Bahn hat mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 auf der hoch frequentierten Pendlerstrecke von der Metropolregion Rhein-Neckar (Heidelberg und Mannheim) nach Mainz einige Fernzüge (IC-Verbindungen) ersatzlos gestrichen. Die Konsequenzen sind erheblich, da die Landeshauptstadt Mainz für Pendler*innen aus der Metropolregion nur noch so spät mit dem Fernverkehr erreicht werden kann, dass normale Bürozeiten – wie etwa die Kernarbeitszeiten im öffentlichen Dienst – nicht mehr eingehalten werden können. Wer pünktlich am Arbeitsplatz sein möchte, muss auf den Regionalverkehr umsteigen und zusätzliche Fahrzeiten sowie Umstiege in Kauf nehmen. Auch im Feierabendverkehr wurden Züge gestrichen, sodass große Lücken entstehen, in denen keine Fernverkehrsverbindung zwischen Mainz und der Metropolregion Rhein-Neckar besteht. Das bedeutet, obwohl Pendler*innen Fahrscheine für den Fernverkehr besitzen, können sie diese in vielen Fällen nicht nutzen. Hinzu kommt, aufgrund der erheblichen Verlängerung der Anfahrtszeit wird die Landeshauptstadt Mainz als Arbeitsort für Menschen aus der Metropolregion unattraktiv. In Zeiten von Fachkräftemangel ist diese Entwicklung für den Wirtschaftsstandort Mainz ein sehr schlechtes Zeichen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Anzahl der Zugausfälle im Fernverkehr auf der Bahnstrecke zwischen Mainz und Mannheim/Heidelberg jeweils in beide Richtungen?
2. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, warum diese Züge gestrichen wurden?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Entscheidung der Deutschen Bahn, diese Züge ersatzlos zu streichen, vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Pendlerinnen und Pendler Umwege in einem hohen zeitlichen Umfang auf sich nehmen müssen, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein?
4. Hat die Landesregierung bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn darüber geführt, bzw. sieht sie Handlungsmöglichkeiten, um diese Situation schnellstmöglich für die Pendlerinnen und Pendler zu entschärfen?
5. Hat die Landesregierung bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt, ob der Preis für eine Abonnement im Fernverkehr auf der Strecke zwischen Mainz und der Metropolregion entsprechend sinkt, sollte das Angebot im Fernverkehr ab Dezember 2020 deutlich verringert werden?
6. Wie beurteilt die Landesregierung die damit in Teilen erfolgte Abkopplung des Bahnhofs Mainz vom Fernverkehr für den Wirtschaftsstandort Mainz und den Wettbewerb um Fachkräfte?
7. Wie beurteilt die Landesregierung dieses Signal der Deutschen Bahn im Hinblick auf die drohende Klimakatastrophe, wenn durch Zugstreichungen wieder mehr Menschen gezwungen werden, auf das Auto umzusteigen?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. November 2020 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
Die Verantwortung für das Fernverkehrsangebot auf der Schiene trägt nach übereinstimmender Auffassung aller Bundesländer der Bund. Die Übernahme dieser im Artikel 87 e Absatz 4 Grundgesetz verankerten Verpflichtung wird jedoch seit der Bahnreform vor über 25 Jahren durch den Bund nicht oder nur unzureichend wahrgenommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung der Situation, der vom Land Rheinland-Pfalz mit anderen Ländern im Jahr 2016 gemeinsam im Bundesrat eingebracht wurde (Bundesratsdrucksache 745/16), wurde abgelehnt. Im Rahmen der intensiven Konsultationen zum Deutschlandtakt haben die Länder auf Arbeitsebene mehrfach deutlich gemacht, dass diese Position nicht aufrechterhalten werden kann, ohne den Erfolg des gemeinsamen Projekts des Deutschlandtakts zu gefährden.

Die DB Fernverkehr AG handelt aufgrund dieser rechtlichen Ausgangslage auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Sie ist bezüglich ihrer Handlungen weder den Ländern Rechenschaft schuldig noch ist sie verpflichtet, deren Wünsche zu berücksichtigen. Die Möglichkeiten des Landes, auf die DB Fernverkehr AG einzuwirken, sind begrenzt. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Land seit dem Jahr 2011 die Strategie, auf langlaufenden Verbindungen in Rheinland-Pfalz qualitativ hochwertige und schnelle Linien im Regionalverkehr einzusetzen, die die Fahrgäste nahezu gleich schnell ans Ziel bringen und für den Fahrgast kontinuierlich vorhanden und in ihrem Leistungsumfang planbar sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Nach Kenntnis der Landesregierung hat die DB Fernverkehr AG entschieden, ab Dezember 2020 das Zugpaar IC 2010/2011, welches für Pendler zwischen der Rhein-Neckar-Region und Mainz eine wichtige Bedeutung hat, erst ab Anfang/Mitte Juni 2021 wieder montags bis freitags anzubieten. Bis dahin steht das Zugpaar Fernpendlern grundsätzlich nur freitags zur Verfügung. Der ebenfalls für Fernpendler wichtige morgendliche Zug IC 1510 von Stuttgart über Heidelberg nach Wiesbaden soll ab dem 19. Juli 2021 wieder verkehren. Die genauen Verkehrstage der betreffenden Züge können in Kürze dem Online-Kursbuch der Deutschen Bahn entnommen werden.

Von den Streichungen hat die Landesregierung nur durch die Prüfung der ab Mitte Dezember 2020 gültigen Fahrpläne erfahren. Weitere Kürzungen sind der Landesregierung nicht bekannt.

Zu Frage 2:
Als Grund gibt die DB Fernverkehr AG die massiven coronabedingten Nachfrageinbrüche an.

Zu Frage 3:
Die Landesregierung hält die Streichung beider Züge am Morgen für eine Verschlechterung der Angebotsstruktur und teilt die Auffassung, dass durch die Angebotsverschlechterung bei gleichbleibendem Fahrpreis für Fernpendler grundsätzlich die Abwanderung von Fahrgästen droht. Alternativen im Nahverkehr bestehen mit einer ca. 14 Minuten längeren Fahrzeit, als die bisherige Verbindung im Fernverkehr. Nach unseren Informationen ist die Streichung nicht dauerhaft, sondern nur temporär begrenzt.

Zu Fragen 4 und 5:
Die Landesregierung steht mit dem Konzernbevollmächtigten der DB AG in ständigem Austausch und wird dies thematisieren. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Vorspann dieser Antwort verwiesen.

Zu Frage 6:
Die Landesregierung ist der Ansicht, dass die Landeshauptstadt Mainz dauerhaft eine gute Anbindung an das Deutsche Fernverkehrsnetz braucht, um Wettbewerbsvorteile gegenüber vergleichbaren Großstädten zu haben.

Die temporäre Streichung der Züge wird aus Sicht der Landesregierung bedauert und für ein falsches Signal gehalten. Zu beachten ist aber, dass Mainz unabhängig von den genannten Zügen nach wie vor von mehreren Fernverkehrslinien bedient wird und weiterhin ein gutes Angebot im Fernverkehr vorhanden ist.

Für Berufspendler ist das Fernverkehrsangebot nur in wenigen Relationen relevant, da nur ein sehr geringer Teil der Pendler für den täglichen Weg zur Arbeit den Fernverkehr nutzt. Noch wichtiger ist für Berufspendler ein attraktives Angebot im Nahverkehr. Dies ist mit dem Rheinland-Pfalz-Takt 2015 geschaffen worden und wird im kommenden Jahr nach Start des neuen S-Bahn-Vertrags auf der Strecke Mainz – Mannheim noch einmal Verbesserungen – beispielsweise in der Kapazität – erfahren.

Zu Frage 7:
Die Landesregierung setzt sich auch während der Corona-Pandemie dafür ein, dass es attraktive Alternativen zur Fahrt mit dem Pkw gibt. Sie ist dabei aber begrenzt auf die in ihrer Zuständigkeit liegenden Verkehre. Sie hat, wie im Vorspann ausgeführt, bislang mehrfach an die Bundesregierung appelliert, sich ihrem Teil der Verantwortung mit gleichem Engagement zu stellen.


In Vertretung:
Daniela Schmitt
Staatssekretärin

 

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