Kleine Anfrage 17/14461

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Alltagsradverkehr in Rheinland-Pfalz
Drucksache 17/14625


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/14461 – vom 8. Februar 2021 hat folgenden Wortlaut:

Die Fahrradnutzung im Alltag gewinnt jedes Jahr mehr an Bedeutung. Auch in der Corona-Pandemie hat der Alltagsradverkehr weiter an Bedeutung gewonnen. Die steigende Nutzung geht aber auch mit steigendem Bedarf an guter Verkehrsinfrastruktur, einer verbesserten Straßenraumaufteilung und Mitteln zur kombinierten Verkehrsmittelnutzung einher.Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche konkreten verkehrsinfrastrukturellen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs hat die Landesregierung im Jahr 2020 umgesetzt?
2. Welche konkreten verkehrsinfrastrukturellen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs sind für das Jahr 2021 geplant?
3. In welcher Höhe sind Bundes- und Landesmittel im Jahr 2020 in den Radverkehr investiert worden?
4. In welcher Höhe sind Bundes- und Landesmittel für das Jahr 2021 für Investitionen in den Radverkehr vorgesehen?
5. Welche weiteren Maßnahmen (wie etwa die Errichtung von sicheren Abstellmöglichkeiten, bessere Anbindung an und Vernetzung mit dem ÖPNV) hat die Landesregierung zur Verbesserung des Radverkehrs seit 2016 unternommen?
6. Wie hat sich der Modal Split des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
7. Wie hat sich die Corona-Pandemie auf die Entwicklung des Alltagsradverkehrs ausgewirkt?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Februar 2021 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
In der Baulast des Bundes liegend, wurde folgender unselbstständiger Radweg im Jahr 2020 vom Landesbetrieb Mobilität Rhein-land-Pfalz (LBM) fertiggestellt:

Die folgenden kommunalen Projekte des Radwegebaus wurden mit Zuwendungen nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) und dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) im Jahr 2020 fertiggestellt:

Zu Frage 2:
In der Baulast des Bundes liegend, sind für das Jahr 2021 Baumittel für folgende Radwegeprojekte eingeplant:


In der Baulast des Landes liegend, sind im Jahr 2021 Baumittel für folgende Radwegeprojekte eingeplant:


Darüber hinaus sind im Landesstraßenbauprogramm weitere Radwegeprojekte enthalten, für die in Abhängigkeit von der Baurechtserlangung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Bauausgaben von insgesamt bis zu 5 Mio. Euro eingeplant werden können.

In der Baulast der Kreise liegend, sind für das Jahr 2021 Baumittel für folgende Radwegeprojekte eingeplant:

In der Baulast der kommunalen Gebietskörperschaften liegend, mit Förderung nach LVFGKom und LFAG sind im Jahr 2021 die folgenden Projekte geplant:

Zu Frage 3:
Im Jahr 2020 wurden folgende Baumittel in Radwege investiert:

Zu Frage 5:
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fördert nach dem LVFGKom und dem LFAG Fahrradabstellanlagen an Zentralen Omnibusbahnhöfen und Bahnhöfen, um den Umstieg vom Individualverkehr auf den ÖPNV/SPNV zu erleichtern. Der Fördersatz beträgt bei kommunalen Vorhabenträgern 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Diese Vorhaben sind meist Teil einer Gesamtmaßnahme wie der Neugestaltung eines Bahnhofumfelds oder der Neuordnung und Umgestaltung eines Zentralen Omnibusbahnhofs. Vor diesem Hintergrund gibt es keine Statistik zu den seit dem Jahr 2016 geförderten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und Zentralen Omnibusbahnhöfen. Beispielhaft können folgende Vorhaben, die unabhängig von einer Gesamtmaßnahme seit dem Jahr 2016 realisiert worden sind, genannt werden:

Darüber hinaus können Kommunen, die Fahrradabstellanlagen im Rahmen der Bike+Ride-Offensive des Bundes und der Deutschen Bahn an rheinland-pfälzischen Bahnhöfen und Bahnhaltepunkten realisieren, gegebenenfalls komplementäre Fördermittel beim Land beantragen.

Zu Frage 6:
Der Anteil des Fahrrads an allen Wegen wurde in der Haushaltsbefragung Mobilität in Deutschland in den Jahren 2008 und 2017 erfragt: Im Jahr 2008 wurden 6 Prozent der Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt. Bei der Befragung im Jahr 2017 konnte der Anteil des Fahrradverkehrs in Rheinland-Pfalz auf 8 Prozent gesteigert werden.

Frage 7:
Umfassende Zahlen über die Entwicklung des Radverkehrs im Jahr 2020 liegen landesbezogen nicht vor. Zählungen an ausgewählten touristischen Strecken in der Eifel deuten auf eine erheblich gestiegene Fahrradnutzung im Jahr 2020 hin. Ebenso ist aus verschiedenen Befragungen auf nationaler Ebene, z. B. des SINUS-Instituts oder der Fachhochschule Frankfurt, abzulesen, dass das Fahrrad im Jahr 2020 absolut und relativ zum Verkehrsaufkommen deutlich häufiger genutzt wurde als im Vorjahr.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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