Kleine Anfrage 18/1660

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schulterschluss von Landwirtschaft und Naturschutz: Runder Tisch
Drucksache 18/1842 –


Die Kleine Anfrage – Drucksache 18/1660 – vom 25. November 2021 hat folgenden Wortlaut:

Seit Jahrzehnten sinken die Populationen verschiedenster Tier- und Pflanzenarten insbesondere in unseren Agrarlandschaften in Rheinland-Pfalz. Die Auswirkungen dieses Artensterbens sind sowohl für die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz als auch für unser Ökosystem insgesamt bedrohlich: ohne Insekten keine erfolgreiche Landwirtschaft. Zahlreiche Studien zur Bestäuberleistung von Insekten sowie deren Beitrag zur Bodenfruchtbarkeit verdeutlichen deren Bedeutung. Dies haben auch die Spitzenverbände der Landwirtschaft gemeinsam mit den Umweltverbänden erkannt. Sie forderten bereits im März dieses Jahres in einem offenen Brief von der Landesregierung die Etablierung eines runden Tischs, um gemeinsame Lösungen im Dialog zu entwickeln.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der Artenvielfalt für die Landwirtschaft?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Forderungen und Anregungen der Landwirtschaftsverbände gemeinsam mit den Umweltverbänden für einen Schulterschluss von Landwirtschaft und Naturschutz?
3. Welche Vorteile erwartet die Landesregierung für die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz aus einem solchen runden Tisch?
4. Wann plant die Landesregierung die Etablierung eines solchen runden Tischs?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Ziele der Landwirtschaft sowie des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes nur erreicht werden können, wenn ökonomische, ökologische und soziale Belange gleichermaßen berücksichtigt werden und die unterschiedlichen Interessen der Akteure unter dieser Prämisse austariert werden.

Daher begrüßt die Landesregierung die gemeinsame Initiative der Bauern- und Winzerverbände Rheinland-Nassau und Rheinland-Pfalz Süd sowie NABU und BUND Rheinland-Pfalz.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Landwirtinnen und Landwirte erzeugen hochwertige Nahrungs- und Genussmittel und gehören durch die Bewirtschaftung von Ackerflächen, Sonderkulturen und Grünland zu den wichtigsten Akteuren bei der Gestaltung und Pflege der offenen Landschaften in Rheinland-Pfalz. Die Landwirtschaft hat selbst ein hohes Interesse an einer artenreichen Flora und Fauna, sei es wegen der Nützlinge im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes oder wegen der Bestäubungsleistung im Obstbau.

Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen Winzer sind daher über die gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Gewährung von EU-Flächenprämien hinaus bereit, und bei angemessener Honorierung zusätzliche Leistungen für den Naturschutz, die Biodiversität, den Gewässer- und den Klimaschutz zu erbringen.

Allein für das Jahr 2021 hat das Land rund 50 Mio. Euro Prämien für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) einschließlich Vertragsnaturschutz und ökologischen Landbau an insgesamt 9 362 Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer in Rheinland-Pfalz ausgezahlt. Rund 37 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Rheinland-Pfalz erhalten damit eine Förderung für eine besonders umweltverträgliche Bewirtschaftung. Das sind gut 263 000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Insbesondere Betriebe mit Dauergrünland nutzen die angebotenen AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus. Für rund 115 000 Hektar Dauergrünland wurden rund 25 Mio. Euro ausgezahlt.

Die AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus sind Bestandteil des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE).

Zu Frage 2:
Die Landesregierung begrüßt den Schulterschluss zwischen den Landwirtschafts- und Umweltverbänden außerordentlich und bezieht deren Forderungen und Anregungen bei der Ausgestaltung ihrer Politik und Förderprogramme mit ein.

Zu Frage 3:
Die Landesregierung steht in ständigem Austausch mit den genannten Akteurinnen und Akteuren und ist an einer Verstetigung und Weiterentwicklung sehr interessiert. Denn von diesem Austausch erwartet sich die Landesregierung weitere wertvolle Anregungen und Hinweise für die Ausgestaltung der Landespolitik, auch im Lichte der neuen Rahmenbedingungen, die derzeit auf Bundes- und EU-Ebene gestaltet werden.

Zu Frage 4:
Ein erster Austausch mit den genannten Akteurinnen und Akteuren ist für Januar 2022 vorgesehen. Dort sollen Fachfragen diskutiert sowie das Format und der Teilnehmerkreis für weitere Gespräche erörtert werden.


Daniela Schmitt
Staatsministerin

 

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