Kleine Anfrage 18/3757

der Abgeordneten Dr. Lea Heidbreder und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV
- Drucksache 18/3757 -


Die Kleine Anfrage – Drucksache 18/3757 – vom 25. Juli 2022 hat folgenden Wortlaut:

Die „Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ stellt die Grundlage für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit für alle zur anteiligen Förderung im Rahmen des Bundesprogramms nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) vorgesehenen Vorhaben dar. Das Verfahren dient dazu, die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des betreffenden Investitionsvorhabens und damit die Förderwürdigkeit durch öffentliche Zuwendungsgeber nachzuweisen sowie dem Aufgabenträger bzw. Antragsteller die ihn betreffenden finanziellen Auswirkungen in Form einer Folgekostenrechnung aufzuzeigen. Zum 1. Juli 2022 ist die aktualisierte Version 2016+ der Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung in Kraft getreten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Vorhaben können nach GVFG-Bundesprogramm finanziert werden?
2. Welche Vorhaben sind seit Beginn der Legislaturperiode von der Landesregierung zum GVFG-Bundesprogramm angemeldet worden?
3. Welche Verbesserungen gehen aus Sicht der Landesregierung mit der aktualisierten „Standardisierten Bewertung“ einher?


Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit dem Schreiben vom 09.08.2022 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) können folgende Vorhaben gefördert werden:

1.1 Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der Straßenbahnen, der Hoch- und Untergrundbahnen, der Bahnen besonderer Bauart, der nichtbundeseigenen Eisenbahnen sowie von Seilbahnsysteme (unter Beachtung des EU Beihilferechts).

1.2 Reaktivierung oder Elektrifizierung von Schienenwegen sowie Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe (unter Beachtung des EU Beihilferechts).

1.3 Investitionen in Schienenstrecken zur Kapazitätserhöhung der Verkehrsinfrastruktur.

Nachrangig zu den Vorhaben 1.1, 1.2 und 1.3 können befristet bis 2030 folgende Vorhaben gefördert werden:

2.1 Bau und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV.

2.2 Bau und Ausbau von Umsteigeanlagen zum schienengebundenen ÖPNV in kommunaler Baulast (z.B. ZOB), sofern sie Ladeinfrastrukturen für Kraftfahrzeuge mit alternativen Antrieben bereitstellen.

2.3 Grunderneuerung von Verkehrswegen der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, sowie Bahnen besonderer Bauart. 2A Grunderneuerungen von Verkehrswegen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen.

Zu Frage 2:
Folgende Projekte wurden angemeldet:

Zu Frage 3:
Die Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung für GVFG Projekte wurde, wie in der Anfrage beschrieben, erst kürzlich veröffentlicht, sodass konkrete Erfahrungen noch fehlen.

Durch die neuen Bewertungsmaßstäbe werden unter anderem Klima- und Umweltschutz, Verkehrsverlagerung und Daseinsvorsorge stärker berücksichtigt, aber auch Investitionen in die Verbesserung des Brandschutzes und der Barrierefreiheit werden nun mitbetrachtet.

Der Bund beabsichtigt mit der Reform, dass durch die stärkere Berücksichtigung von Nutzenfaktoren künftig mehr Projekte die Chance auf eine Förderung im Rahmen des GVFG erhalten.

In Rheinland-Pfalz werden nun verschiedenste Projekte schrittweise mit einer Nutzen-Kosten-Untersuchung auf Basis der neuen Standardisierten Bewertung geprüft. Dieser komplexe Vorgang wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Dadurch, dass auch in anderen Bundesländern nun Neubewertungen erfolgen, ist mit knappen Kapazitäten bei den entsprechenden Fachbüros und Dienstleistern zu rechnen, sodass ein genauer Zeithorizont noch nicht genannt werden kann.

Auch wenn noch nicht abschätzbar ist welche konkreten Projekte in Rheinland-Pfalz möglicherweise durch die neue Standardisierte Bewertung eine Chance auf GVFG-Förderung erhalten, so wird generell von einer Zunahme neuer Großprojekte im ÖPNV/SPNV ausgegangen. Da im Falle einer GVFG-Förderung beträchtliche Eigenanteile der Länder verbleiben, ist eine Verwirklichung der Projekte mit einem höheren Mittelbedarf verbunden.


Katrin Eder
Staatsministerin

 

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