Kleine Anfrage 18/4496

der Abgeordneten Dr. Lea Heidbreder und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auswirkungen der angepassten Richtlinie für die Entwässerung von Straßen auf Vorhaben in Rheinland-Pfalz
– Drucksache 18/4667 –


Die Kleine Anfrage – Drucksache 18/4496 – vom 18. Oktober 2022 hat folgenden Wortlaut:

Die „Richtlinien für die Entwässerung von Straßen“ (REwS) gelten für den Neubau und für den Um- und Ausbau von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften und sinngemäß für deren Nebenanlagen (z. B. Parkplätze). Für die Erneuerung von Straßen wird die Anwendung der REwS ebenfalls empfohlen. Primär dient die Entwässerung der Straße der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit des Straßenkörpers. Mit dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 4. März 2022 wurden die Länder über die Neuausgabe des REwS, Ausgabe 2021, informiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Änderungen haben sich mit in Kraft treten der REwS21 ergeben?
2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, aus welchen Gründen die REwS angepasst wurde?
3. Wer verantwortet die Umsetzung der REwS21 (bitte nach Straßenkategorienaufschlüsseln)?
4. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die Neuausgabe der REwS21 auf den Ausbau der B 10 (bitte nach Bauabschnitten aufteilen)?
5. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die Neuausgabe der REwS21 auf den Lückenschluss A 1?
6. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die Neuausgabe der REwS21 auf den Ausbau der B 49 zwischen Neuhäusel und Montabaur sowie der B 269 zwischen Morbach und Oberhambach?
7. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die Neuausgabe der REwS21 auf den Wiederaufbau der B 266 bei Heimersheim?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
Aus dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau 06/2022 wird wie folgt zitiert: ,,die Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS 21) sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und den Straßenbaubehörden der Länder aufgestellt worden. Dazu wurden die Richtlinien für die Anlagen von Straßen, Teil: Entwässerung (RAS-Ew), Ausgabe 2005, unter Berücksichtigung der Belange des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft, des Bodenschutzes sowie des Naturschutzes und der Landespflege an die technische und rechtliche Entwicklung auf nationaler und EU-Ebene angepasst. Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser war in die Überarbeitung eingebunden."

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:
Die REwS 21 berücksichtigen insbesondere· die in jüngster Zeit zunehmenden Starkregenereignisse und die veränderten Anforderungen an die Dimensionierung von Entwässerungseinrichtungen und Regenrückhalteräumen. Die REwS 21 beruhen außerdem auf aktuellen Untersuchungsergebnissen, in denen· unter Verwendung der etablierten Bemessungsansätze und auf Basis von projizierten Starkregenzunahmen die Bestandteile der Straßenentwässerung im Hinblick auf deren Funktionsfähigkeit betrachtet und bewertet wurden.

Zu Frage 3:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die REwS 2.1 mit Allgemeinem Rundschreiben Nr. 06/2022 bekannt gegeben und für die Bundesautobahnen eingeführt.

Mit Schreiben vom 1. Juni 2022 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz die REwS 21 in Rheinland-Pfalz für den Zuständigkeitsbereich der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingeführt.

Zu den Fragen 4, 6 und 7:
Die REwS 21 werden genauso wie ihre Vorgängerrichtlinie bei den genannten Projekten angewendet und abgearbeitet. Durch die Anwendung der Richtlinien werden die notwendigen Entwässerungsmaßnahmen der einzelnen Streckenabschnitte geplant und dimensioniert. 

Zu Frage 5:
Bei der BAB A 1 handelt es sich um ein Projekt der Autobahn GmbH des Bundes, das im Rahmen eines Kooperationsvertrages vom Landesbetrieb Mobilität bearbeitet wird. Die REwS 21 werden aktuell in dem sich in der Planfeststellung befindlichen Abschnitt zwischen Kelberg und Adenau eingearbeitet. Hierzu läuft derzeit eine ergänzende Planoffenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.


Daniela Schmitt
Staatsministerin

 

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