Kleine Anfrage 18/6968

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Dr. Lea Heidbreder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Geplanter Ausbau der B 49 zwischen Montabaur und Neuhäusel
– Drucksache 18/7168 –


Die Kleine Anfrage – Drucksache 18/6968 – vom 18.07.2023 hat folgenden Wortlaut:

Der geplante dreispurige Ausbau der B 49 zwischen Montabaur-Horressen und Neuhäusel hat vor Ort Proteste ausgelöst. Naturschutzvereine und -verbände erwarten durch den geplanten Ausbau erhebliche negative Auswirkungen auf das FFH-Gebiet Montabaurer Höhe, das von der B 49 durchschnitten wird. Neben dem Verlust von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen werden erhebliche Beeinträchtigungen der Biotopvernetzung sowie artenschutzrechtliche Probleme befürchtet. Auch aus verkehrlicher Sicht wird der Bedarf eines dreispurigen Ausbaus vor Ort angezweifelt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Planung für den geplanten Ausbau der B 49 zwischen Montabaur und Neuhäusel (bitte getrennt nach Planungsabschnitten ausführen)?
2. Wie haben sich die Zahlen der aktuellen Verkehrszählung zur vorangegangenen entwickelt (bitte getrennt nach Pkw und Lkw ausführen)?
3. Wie viele Unfälle haben sich in den letzten fünf Jahren aufgrund von Überholvorgängen ereignet?
4. Aus welchen Gründen wird der geplante Ausbau in zwei Abschnitten geplant?
5. Welche Bedingungen ermöglichen eine Abweichung vom technischen Regelwerk für den Entwurf von Landstraßen?
6. Ist mit Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der angrenzenden Wander- und Forstwege in direkter Nähe zu rechnen?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Im Zuge der B 49 zwischen Montabaur und Neuhäusel gibt es zwei Planungsabschnitte: Der erste Abschnitt zwischen Montabaur und der Einmündung der L 309 wurde planerisch bisher nicht begonnen. Für den zweiten Abschnitt zwischen der Einmündung der L 309 und Neuhäusel wird derzeit der RE-Vorentwurf erstellt. Hierfür wurde die landespflegerische Bearbeitung im Jahr 2021 mit einer faunistischen Untersuchung begonnen. Die entsprechenden Fachgutachten liegen dem Landesbetrieb Mobilität Diez bereits vor. Sobald die technische Planung vorliegt, werden Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundes, wie der genaue Standort einer Grünbrücke, die Lage von Durchlässen und der Verlauf des Wildschutzzaunes festgelegt.

Zu Frage 2:
In den Tabellen sind die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken einer sieben Tage Woche (DTV), sowie der Schwerverkehr (SV) in den drei benannten Abschnitten für die Erfassungszeiträume 2010, 2015 und 2019 angegeben. Aufgrund der Einflüsse durch die Corona-Pandemie wurden die Verkehrsmengen des Jahres 2019 ausgewählt.

Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Steilstrecke (Bereich zwischen der Einmündung L 309 und L 329) für den Schwerverkehr gesperrt ist. Hier dürfen aufgrund der starken Längsneigung lediglich Linienbusse und leichtere Fahrzeuge diesen Streckenabschnitt befahren.

Zu Frage 3:
Im Bereich zwischen Neuhäusel und der Abfahrt Horressen haben sich im Zeitraum 01.01.2018 bis 30.04.2023 insgesamt 40 Unfälle im Längsverkehr (Unfälle mit Beteiligung des Gegenverkehrs oder Auffahrunfälle) ereignet. Davon waren 11 Unfälle mit Beteiligung des Gegenverkehrs. Ein direkter Zusammenhang mit einem Überholvorgang konnte polizeilich nicht aufgenommen werden.

Von den 40 Unfällen im Längsverkehr ereigneten sich alleine 24 Unfälle - 5 davon mit Beteiligung des Gegenverkehrs - auf dem in Planung befindlichen Abschnitt zwischen Neuhäusel und der Einmündung L 309.

Zu Frage 4:
Die Unterteilung in zwei Planungs- und Bauabschnitte erfolgte aufgrund von unterschiedlichen Planungsanforderungen.

Während der aktuell planerisch begonnene Abschnitt zwischen der Einmündung der L 309 und Neuhäusel den Anbau eines dritten Fahrstreifens und den Bau einer Grünbrücke umfasst, muss im weiteren Abschnitt zwischen Montabaur und der Einmündung der L 309 neben der Erweiterung des Querschnittes auch die Trassenführung angepasst werden. Auch der landespflegerische Eingriff wird aufgrund der Änderung der Trasse umfangreicher zu bearbeiten sein. Zudem soll eine Entsiegelung der bisherigen Steilstrecke erfolgen.

Zu Frage 5:
Bedingungen, die eine Abweichung vom technischen Regelwerk ermöglichen, können nicht allgemein festgelegt werden. Eine Abweichung von einem technischen Regelwerk ist nur im Einzelfall und nach sehr umfangreichen Begründungen und Abstimmungen mit der oberen sowie der obersten Straßenbaubehörde möglich. Hierbei wird auch eine Abwägung getroffen, inwieweit durch die Abweichung besondere Vor- oder Nachteile entstehen und ob letztere kompensiert werden können.

Zu Frage 6:
Der Ausbau der B 49 wirkt sich auf die angrenzenden Wander- und Forstwege wie folgt aus:

Im Zuge des Ausbaus der B 49 soll im Bereich zwischen Neuhäusel und der Steilstrecke eine Grünbrücke errichtet werden. Diese wird durch Wildtiere allerdings nur dann angenommen, wenn ein ungestörtes Passieren dieser Brücke ermöglicht wird und die Tiere zur Brücke geleitet werden. Aus diesem Grund werden zusätzlich zur Grünbrücke Wildschutzzäune installiert. Es ist daher nicht möglich, die Forst- und Wirtschaftswege direkt an die Bundesstraße anzubinden.

Um die Verkehrssicherheit sowohl für den auf der Bundesstraße befindlichen Verkehr als auch den Verkehr aus den Forstwegen zu gewährleisten, lassen die Vorgaben der RAL1 2012 keine einmündenden Wirtschäftswege zu. Daher wird derzeit ein umfangreiches Wirtschaftswegekonzept erstellt und im Anschluss mit den Beteiligten abgestimmt werden. Vorhandene Wege sollen in diesem Zuge gebündelt und sicher geführt werden.


In Vertretung
Andy Becht
Staatsekretär

 

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