Kleine Anfrage 18/8733

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Westumfahrung bei Trier
Drucksache 18/8916


Die Kleine Anfrage – Drucksache 18/8733 – vom 8. Februar 2024 hat folgenden Wortlaut:

Die Westumfahrung bei Trier im Zuge der B 51 wurde im Jahr 2016 von der damaligen Bundesregierung in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 aufgenommen – obwohl Rheinland-Pfalz dieses Straßenbauprojekt nicht angemeldet hatte. Umfassende Prüfungen in der Vergangenheit hatten bereits ergeben, dass die Errichtung dieser Verkehrsverbindung aus Umweltschutzaspekten kritisch sei. Vor Ort ist das Vorhaben seit langem umstritten, auch wegen der Zerschneidung des Waldgebietes zwischen Trier-Zewen und Igel, welche schon im BVWP 2003 mit einem „hohen ökologischen Risiko“ bewertet wurde. Nach erneuter Aufnahme des Bundesprojektes in den BVWP 2030 sollte eine aktualisierte Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Liegen die Ergebnisse der aktualisierten Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Bundesprojekt vor?
2. Falls ja, was sind die Ergebnisse der aktualisierten Umweltverträglichkeitsprüfung im Einzelnen?
3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die veranschlagten Gesamtprojektkosten?
4. Inwieweit haben sich die in Frage 3 genannten Kosten im Vergleich zum Jahr 2016 verändert?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit angefügtem Schreiben beantwortet: 

Zu den Fragen 1 und 2:
Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist die Umweltverträglichkeitsstudie. Die Arbeiten für die Umweltverträglichkeitsstudie wurden begonnen. In 2024 werden noch faunistische Kartierungen durchgeführt und deren Ergebnisse in die Umweltverträglichkeitsstudie eingearbeitet. Die Umweltverträglichkeitsstudie wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 abgeschlossen. Mit Vorliegen der Umweltverträglichkeitsstudie kann das raumordnerische Verfahren zum Abschluss gebracht werden.

Zu den Fragen 3 und 4: 
Erst mit der Konkretisierung der Planung durch die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie können die Kosten belastbar fortgeschrieben werden. Bis dahin können nur die veranschlagten Kosten aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 genannt werden.


Daniela Schmitt
Staatsministerin

 

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