BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Jutta Blatzheim-Roegler

Nachtflugverbot für den Flughafen Frankfurt

Pressedienst 094 / 2012

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz

 

Aus Urteil muss bundesweite Regelung folgen

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die Klage zum Nachtflugverbot Flughafen Frankfurt erklären Jutta Blatzheim-Roegler, Verkehrspolitische Sprecherin und Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:

„Wir begrüßen die klare Aussage des Gerichts. Der Prozess und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig haben gezeigt, dass sich AnwohnerInnen und Kommunen um den Frankfurter Flughafen zu Recht gegen die einseitig auf die Wirtschaft fokussierte Politik der schwarz-gelben hessischen Landesregierung gewehrt haben, die zudem einen Wortbruch bedeutet hatte: Ungeachtet der in der Mediation vereinbarten Nachtflug-Ruhe wollte die hessische Landesregierung 17 Flüge zwischen 23 und 5 Uhr zulassen, dafür ist sie heute vom Gericht abgestraft worden.“

Köbler sagt: „Das Leipziger Urteil ist eine Klatsche für die hessische Landesregierung. Das Bundesverwaltungsgericht zwingt Schwarz-Gelb nun den begangenen Wortbruch zurückzunehmen. Wir danken den vielen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement für mehr Ruhe und Lebensqualität im Rhein-Main-Gebiet. An der Seite dieser Menschen stehen die Stadt Mainz und die rheinland-pfälzische Landesregierung. Mit dem Leipziger Urteil ist auch die Haltung der GRÜNEN in Hessen und Rheinland-Pfalz bestätigt worden, die sich gemeinsam mit den GRÜNEN, zahlreichen Bürgerinitiativen für das Nachtflugverbot eingesetzt haben.

Blatzheim-Roegler sagt: „Flughafenbetreiber müssen nun neben der Sicherheit den Lärmschutz als oberstes Zielkriterium begreifen. Die wirtschaftlichen Interessen Einzelner oder möglichst optimale Entfaltungsmöglichkeiten der Fluggesellschaften dürfen nicht weiterhin im Mittelpunkt von Genehmigungsverfahren stehen. Das Urteil beinhaltet für uns auch einen Auftrag. Wir brauchen bundesweite Regelungen für den Fluglärm, die das Schutzbedürfnis der Menschen als vorrangiges Ziel einstufen. Dazu gehören Lärmobergrenzen und gesetzliche Grundlagen für Nachtflugverbote und -begrenzungen zwischen 22 und 6 Uhr. Hier ist die schwarz-gelbe Bundesregierung in der Pflicht. Ebenso überfällig sind klare rechtliche Vorgaben für ein stärkeres Mitspracherecht der Betroffenen bei der Festlegung von Flugrouten.“



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