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Wir fragen die Landesregierung:
Präsident Mertes: Für die Landesregierung antwortet Frau Wirtschaftsministerin Lemke.
Frau Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung:
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Frau Blatzheim-Roegler! Gern beantworte ich Ihre Anfrage, wie die Landesregierung den aktuellen Stand der Diskussion um den Flugplatz Bitburg nach der gescheiterten Übernahme durch den privaten Investor bewertet.
Die Landesregierung hat bereits im Koalitionsvertrag 2011 erklärt, dass sie den seitens der Flugplatz Bitburg GmbH geplanten Ausbau eines „Bit-Airport“ für wirtschafts- und verkehrspolitisch nicht vertretbar hält und entsprechende Planungen nicht unterstützen wird. Die Landesregierung begrüßt insofern die Erklärungen des Landkreises, der Stadt und der Verbandsgemeinde als Trägerinnen der kommunalen Planungshoheit sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Liegenschaftseigentümerin, die rund 200 Hektar umfassenden Flugbetriebsflächen des ehemaligen NATOFlugplatzes Bitburg an realistischen Konzepten auszurichten. Die große fliegerische Nutzung ist damit endgültig vom Tisch.
Herr Kollege Michael Billen hat als Aufsichtsratsvorsitzender der Flugplatz Bitburg GmbH am 11. April 2012 erklärt, er wolle das Areal weiterhin – Herr Präsident, ich zitiere – zu einem „leistungsfähigen Verkehrslandeplatz“ mit einem noch zu suchenden Privatinvestor ertüchtigen. Sein Vorgehen ist damit mit den öffentlichen Gesellschaftern der FBG und der Flugplatzeigentümerin nicht abgestimmt und auch geeignet, die Entwicklung der Liegenschaft weiter zu verzögern und der Region Schaden zuzufügen.
Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis darf ich vielleicht noch ein Zitat nennen. Das zeigt, wie die Landesregierung dies bewertet. Der Kollege Billen hat in einem Interview mit dem „Trierischen Volksfreund“ am 11. April 2012 auf die Frage hin, wie er die Verluste des Flugplatzes rechtfertigen würde, die den Steuerzahler seit dem Jahr 2002 1 Million Euro gekostet hätten, gesagt, dass dies der mehrheitlichen politischen Überzeugung entspräche und damit gerechtfertigt sei. Ich glaube, ich
habe eben ausreichend begründet, dass das wohl nicht unsere politische Überzeugung und auch nicht die des Landkreises, der Stadt und der Verbandsgemeinde ist.
Insofern sind wir froh, dass wir jetzt an einem neuen Punkt angekommen sind und die Stillhaltevereinbarung mit dem Anteilseigner Lamparski, der seit dem Jahr 2010 die Entwicklung auf dem gesamten Konversionsgelände, also auch im weitgehend erschlossenen Gewerbe- und Dienstleistungspark blockiert, endlich aufgelöst werden kann und die bestehende Nachfrage an gewerblichen Grundstücken und Gebäuden, die bisher nicht bedient werden konnte, nun sinnvollen Konzepten und Anlagen zum Beispiel zur Gewinnung von regenerativen Energien zugeführt werden kann.
Schwierigkeiten bereitet gegenwärtig der Verfügbarkeitsstatus der Flugbetriebsfläche, also der zukünftigen Entwicklungsflächen (200 Hektar). Die ungeklärte Situation darf nicht dazu führen, dass eine ganzheitliche Entwicklung am Flugplatz weiter blockiert wird. Deren Nutzungsrecht liegt bei der FBG. Grundlage ist ein unbefristeter Überlassungsvertrag aus militärischer Zeit zugunsten der vormaligen Flugbetriebsgesellschaft EBFB. Dieser ist nur ausschließlich ihrerseits einseitig kündbar.
Aufgrund der neuen und veränderten Situation prüft derzeit die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, ob sie dennoch den Vertrag ihrerseits kündigen kann; denn einerseits ist unklar, ob die Nutzungsberechtigung von der EBFB – diese hat Herr Lamparski gekauft – auf die FBG übergegangen ist. Andererseits ist im Überlassungsvertrag als Ziel das bisher angestrebte voll umfängliche Flugbetriebsvorhaben angegeben. Aufgrund des offensichtlichen Scheiterns des vertraglichen Ziels der Flughafenentwicklung könnte nun die Geschäftsgrundlage entfallen sein, was die BImA zur Auflösung des Vertrags berechtigen könnte. Sie könnte hiermit einen Weg in die Zukunft weisen.
Im Stadtrat von Bitburg am 26. April 2012 und im Landkreistag am 27. April 2012 liegt der Fokus der Diskussion bei der Zukunft der FBG und dem Verhalten der öffentlichen Gesellschafter. Kreis und Stadt halten mit rund 54 % zwar die Mehrheitsanteile an der FBG, aber damit können Entscheidungen an ihnen vorbei getroffen werden. Änderungen des Geschäftszwecks oder der Gesellschaftsauflösung müssen allerdings mit 75 % der Stimmen beschlossen werden. Bisher unklar ist das weitere Verhalten der Gesellschafter Lamparski mit rund 41 % Anteil und zwei lokaler Unternehmen mit zusammen 5 %. Grundsätzlich sind Gesellschaftsanteile an der FBG zum 30. Juni eines jeden Jahres kündbar. Die in dem Fall freien Gesellschaftsanteile können seitens der verbliebenen Gesellschafter oder von Dritten erworben werden.
Der Wert der Gesellschaftsanteile wird wegen der langjährigen Verlustsituation der FBG folgerichtig nach dem sogenannten Stuttgarter Verfahren berechnet, wobei sich verhältnismäßig geringe Abfindungs- bzw. Ankaufswerte ergeben. Sie dürften jedenfalls unter dem anteilsmäßigen Anteil am Bilanzkapital liegen; denn die FBG ist Eigentümerin der Büroimmobilie Tower und weiterer Sachwerte.
Mit der Kündigung der öffentlichen Gesellschafter gingen somit der Einfluss auf zukünftige Entscheidungen der FBG – das käme einer Blockade gleich – und gegebenenfalls Kapitalwerte verloren. Daher sollte vor grundlegenden Entscheidungen bei allen Gesellschaftern der FBG und seitens der BImA zunächst die Informationsgrundlage verbreitert, entsprechend beraten und wenn möglich – das wäre unser Ziel – abgestimmt vorgegangen werden.
Zu Frage 2: Am 26. April tagte die Lenkungsgruppe, bestehend aus Bund, Land und kommunaler Seite, erstmals in Bitburg. Themen waren die Bestandsaufnahme, die Präsentation der Voruntersuchung und zu verschiedenen Entwicklungsszenarien sowie die Verständigung zum weiteren Vorgehen. Um die Vorbereitung der Entscheidung in der Lenkungsgruppe auf eine breite Grundlage zu stellen, sollen nun weitere interessierte Akteure des Geschehens und natürlich Kompetenzträger der Region in Form eines Beirates eingebunden werden.
Dem grundsätzlich offenen Gremium, dem Beirat, sollten dann angehören: die regionalen Abgeordneten der Landtagsfraktionen, die Vertreterinnen und Vertreter der Liegenschaftskommunen, der Kammern und der lokalen Wirtschaftsförderung sowie des Gewerbes, der Energieagentur der Region Trier, das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum in Bitburg samt Bioenergieregion Eifel – es gibt das LEADER-Projekt und insofern wäre die LEADER-Gruppe dieses EU-Projektes als Schwerpunkt nachwachsende Rohstoffe mit eingeladen – sowie die forstwirtschaftliche Vereinigung Eifel, die Waldbauvereine Bitburg und Prüm ebenso wie regionale Interessengemeinschaften wie die Eifel Energie. – Das Gremium soll noch vor der Sommerpause die Arbeit aufnehmen. Die Gremien der Repräsentanten der Lenkungsgruppe wollen dann über die vorzulegenden Konzepte und die Fortschreibung des Masterplans im Herbst 2012 entscheiden.
Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht sehr gute Chancen, die regenerativen Energien am Flugplatz Bitburg als Schwerpunktbereich zu entwickeln. Die künftigen Planungen sollen im Kontext der Regionalentwicklung im Eifelkreis, der Stadt und der Verbandsgemeinde Bitburg erfolgen. Zum gegenwärtigen Diskussionsstand sind grundsätzlich alle Formen von Wind, Photovoltaik, Biomassenutzung denkbar, ebenso wie natürlich auch die Kreislaufwirtschaft mit anderen Aufbereitungsformen einen Platz finden könnte.
Photovoltaik ist generell großflächig möglich. Die Windenergienutzung ist wegen ausreichender Windhöffigkeit ebenfalls möglich. Windenergieanlagen würden natürlich den militärischen Flugbetrieb in Spangdahlem auch nicht behindern. Trotzdem sollten ihre Auswirkungen im Einzelnen genau betrachtet und bedacht werden, so zum Beispiel auch die schutzwürdigen Belange der südlich angrenzenden Ortslagen von Röhl und Scharfbillig.
Eine Option könnte auch die Energieerzeugung aus Biomasse darstellen, wenn Energiepflanzen auf Teilflächen oder auch im Umfeld des Flugplatzes angebaut und die vorhandene Sammelinfrastruktur von Grünschnitt im Landkreis mit einbezogen werden könnte. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel (DLR Eifel), dem das Beratungszentrum Nachwachsende Rohstoffe angegliedert ist, hat seinen Dienstsitz im Westpark 11 und damit auch in direkter Nähe zum Flugplatzgelände Bitburg. Das Beratungszentrum Nachwachsende Rohstoffe hat den Dienstauftrag, über Lehre, Beratung, Weiterbildung und begleitende Versuche den Anbau und die Nutzung von Rohstoffen für die Erzeugung von Bioenergie unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit und Ökonomie zu unterstützen.
Die am DLR Eifel vorgehaltene Kompetenz wird in das zur Entwicklung und Umsetzung von alternativen Nutzungskonzepten notwendige Netzwerk einbezogen werden und als Netzwerkpartner den Prozess zur Etablierung alternativer Energiekonzepte mitgestalten. In naher Zukunft werden innerhalb des Beirates und durch besondere Studien die Standortpotenziale und die wissenschaftliche Machbarkeit jeweils im Einzelnen abgeschätzt und auch gegeneinander abgewogen werden müssen. Dabei soll die Entwicklung auf der Liegenschaft weiter positive Effekte für den regionalen Arbeitsmarkt leisten. In dem Zusammenhang sind die Wechselwirkungen mit dem am Standort bereits stark ausgeprägten und gegebenenfalls künftig zu erweiternden Entwicklungsbereich der gewerblich-industriellen Entwicklung zu untersuchen.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und der SPD)
Präsident Mertes:
Gibt es Zusatzfragen? – Dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet.
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