Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Diese Verordnung heißt wörtlich – man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen „Ver-ordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbe-schränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes (…)“ Wie schon mehrfach berichtet, liest sich das zwar erst einmal gut, aber der Teufel steckt im Detail.
Ich bin sehr froh, dass für die rheinland-pfälzische Landesregierung, was den Lärm an Flughäfen betrifft, gilt: zunächst die Sicherheit, dann den Lärmschutz und danach die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen, in dieser Reihenfolge!
Die einzige Maßnahme, mit der man den Menschen zeigen kann, dass ihre berechtigten Interessen nach einem Lärmschutz und nach einer geregelten Nachtruhe vertreten werden – im Übrigen ist dieses Recht auf eine Nachtruhe unteilbar –, muss für alle Regionen gelten.
Deswegen ist es der richtige Ansatz, dass sich der Bund auf nationaler Ebene endlich auf den Weg macht, um für einen Lärmschutz für die Menschen in allen Regionen – nicht nur auf den Flughäfen; es spielen auch andere Verkehrsträger eine Rolle – endlich in die Gänge zu kommen. Was wäre gewesen, wenn Frau Höfken nicht sofort Alarm geschlagen hätte? Ich bin der Landesregierung und Frau Höfken im Speziellen sehr dankbar, weil es letztendlich auch das Vorpreschen der rheinland-pfälzischen Landesregierung und der rheinland-pfälzischen Umweltministerin war, die das Thema auf die Seite 1 der Agenda gebracht hat.
(Glocke des Präsidenten)
Herr Reichel, ich bin auch Ihnen für Ihre Unterstützung der Haltung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz dankbar. Ich glaube, wenn wir gemeinsam unsere Stimme erheben, wird sie hoffentlich auch in Berlin gehört werden.
Danke.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und der SPD)
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