BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Jutta Blatzheim-Roegler

Plenarrede

Erstes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Erste Beratung
Drucksache 18/13341


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes schaffen wir die rechtliche Grundlage für eine effiziente und wirtschaftlich tragfähige Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung.

Die sichere Entsorgung tierischer Nebenprodukte ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, und sie ist zentral für den Tierseuchen-, Umwelt- und Verbraucherschutz. Tierische Kadaver können Krankheitserreger verbreiten. Eine falsche Entsorgung schafft Seuchen sowie Risiken für Mensch, Tier und Umwelt.

Eine leistungsfähige Tierkörperbeseitigung schützt somit, Landwirtschaft garantiert die Lebensmittelsicherheit und unsere Gesundheit, und es muss im Seuchenfall schnell und verlässlich greifen. Dafür brauchen wir eine klare Zuständigkeit sowie moderne wirtschaftliche Strukturen.

Seit gut zehn Jahren erfüllen die Landkreise diese Aufgabe gemeinsam über den Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest. Dieses Modell hat sich bewährt, aber die Rahmenbedingungen haben sich verändert: weniger Nutztiere, weniger Schlachtbetriebe, geringere Mengen und damit auch steigende Kosten.

Wir müssen unsere Strukturen anpassen, um die Entsorgung dauerhaft sicher und bezahlbar zu machen. Ein unabhängiges Gutachten zeigt, betriebswirtschaftlich sinnvoll ist eine Kooperation mit einem Zweckverband eines anderen Bundeslands, konkret dem Zweckverband Neckar-Franken. Dafür ist eine Änderung des Gesetzes erforderlich.

Deswegen ermöglichen wir hiermit den Wegfall der Pflicht, in Rheinland-Pfalz eine eigene Tierkörperbeseitigungsanlage vorzuhalten. So kann die Anlage in Rivenich – die kenne ich im Übrigen ganz gut, sie liegt nämlich in unserem Landkreis – stillgelegt und als Zwischenbehandlungsbetrieb weiter genutzt werden. Wir schaffen außerdem die rechtliche Grundlage für eine länderübergreifende Zusammenarbeit.

Die Beseitigungspflicht bleibt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, und sie erfüllen sie weiterhin über eine gemeinsame Einrichtung, flexibler, effizienter und zukunftssicher. Für Bürgerinnen und Bürger, Landwirtschaft und Gemeinden entstehen keine neuen Kosten. Nach der Prognose des Gutachtens werden künftige Kostensteigerungen geringer ausfallen. Möglicherweise – darauf hat auch der Staatssekretär hingewiesen – sind auch Kostensenkungen zu erreichen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dies ist kein technischer Randakt, sondern ein wichtiger Modernisierungsschritt unserer Daseinsvorsorge. Wir sichern eine Aufgabe, die selten im Rampenlicht steht, im Krisenfall, etwa bei Tierseuchen, aber entscheidend ist. Ich bitte um Unterstützung des Gesetzentwurfs. Er steht für Verantwortung, Wirtschaftlichkeit, Zukunftsfähigkeit und für eine starke kommunale Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg.

Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

 

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