Pressemitteilung

Pressedienst 95 / 2020
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz

Unwirksame Straßenverkehrsordnung: Sicherheit schaffen, Formfehler schnellstmöglich beheben

Wegen eines formalen Fehlers ist die novellierte Straßenverkehrsordnung unlängst für unwirksam erklärt worden. Einige Bundesländer – darunter Rheinland-Pfalz – werden sie daher nicht mehr anwenden und Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder nach dem alten System ahnden. Jetzt muss der Bundesverkehrsminister schnellstmöglich handeln, fordert Jutta Blatzheim-Roegler, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung war für uns GRÜNE in Rheinland-Pfalz in vielerlei Hinsicht ein guter Schritt, um den Straßenverkehr sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen. Dass diese Verbesserung nun hinfällig sein soll, ist ein Armutszeugnis für das Bundesverkehrsministerium. Zum einen werfen derartige Fehler Fragen hinsichtlich der Kompetenz des Gesetzgebers auf, zum anderen erwecken sie unter den gegebenen Umständen den Anschein eines Ablenkungsmanövers. Denn Bundesminister Andreas Scheuer hatte erst kurz vorher angekündigt, die verschärften Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen rückgängig machen zu wollen. Besonders vor diesem Hintergrund erwarten wir nun, dass der Bundesverkehrsminister den Sachverhalt umgehend aufklärt und schnellstmöglich eine überarbeitete Rechtsverordnung auf den Weg bringt.

Der neue Bußgeldkatalog sah unter anderem ein Fahrverbot bei einer Überschreitung ab 21 km/h innerorts vor. Was für Bundesverkehrsminister Scheuer plötzlich als unverhältnismäßig gelten mag, ist aus unserer Sicht nach wie vor absolut richtig – vor allem im Sinne der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, die keine schützende Karosserie um sich haben. Sie sollen sich auf den Straßen ebenfalls sicher fühlen können. Wir hatten deshalb begrüßt, dass die neue Straßenverkehrsordnung Geschwindigkeitsüberschreitungen strenger sanktioniert, gerade mit Blick auf Tempo-30-Zonen. Eine Kollision mit einem Pkw, der mit über 50 km/h unterwegs ist, entspricht in etwa einem Sturz aus zehn Metern Höhe und führt in vielen Fällen zu schweren Verletzungen oder endet im schlimmsten Fall tödlich. Wir GRÜNEN in Rheinland-Pfalz treten dafür ein, dass die verschärften Sanktionen beibehalten werden und werden uns einer Zustimmung im Bundesrat für gegenteilige Änderungen verweigern.“

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