Pressemitteilung

Wichtige Investitionen im Landkreis und in den Verbandsgemeinden möglich: Land fördert Klimaschutz in den Kommunen

Die Landesregierung hat heute ihre Pläne vorgestellt, die Kommunen mit einem 250 Millionen Euro schwerenInvestitionsprogramm und einem deutlichen Ausbau der Beratung massiv in ihren Bemühungen für mehr Klimaschutz zu unterstützen. 180 Millionen Euro will das federführende Klimaschutzministeriumvon Ministerin Katrin Eder den Kommunen im Rahmen dieser kommunalen Klimaoffensive zur Verfügung stellen. Die Förderung soll unbürokratisch anhand eines Förderkatalogs für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung beantragt werden können. Das Land ermöglicht damit eine hundertprozentige Förderung der angebotenen Maßnahmen, ohne eine Eigenbeteiligung der Kommunen vorzuschreiben. Weitere 60 Millionen Euro sollen über einen Wettbewerb an Kommunen und Unternehmen vergeben werden. Eine umfangreiche und dauerhafte Beratung für jede Kommune, die Teil des neuen kommunalen Klimapakts wird, rundet die kommunale Klimaoffensive des Landes ab. Jutta Blatzheim-Roegler (Bündnis 90/Die Grünen), Landtagsabgeordnete aus Bernkastel-Kues, erklärt dazu:

„Der Landkreis Bernkastel-Wittlich und die dazugehörenden Verbandsgemeinden sollten die umfangreichen Unterstützungsangebote des Landes im Rahmen der kommunalen Klimaoffensive dringend annehmen. Sie stellen eine riesige Chance für den Klimaschutz in unserer Kommune dar. 180 Millionen Euro will das Land direkt und unbürokratisch für Klimaschutz und Klimaanpassung vergeben. Etwa 1,6 Millionen Euro kann der Landkreis Bernkastel-Wittlich gemäß den Plänen vom Land für Klimaschutz und Klimaanpassung direkt erhalten, ohne dass das Land eine Eigenbeteiligung vorschreibt. Weitere 3,3 Millionen Euro verteilen sich wie folgt auf die Verbandsgemeinden und Verbandsfreien Gemeinden: Wittlich: 565.300 Euro, Wittlich-Land: 903.809 Euro, Bernkastel-Kues: 815.529 Euro, Traben-Trarbach: 502.678 Euro, Thalfang am Erbeskopf: 211.713 Euro, Morbach: 308.731 Euro.

Daneben sollen 60 Millionen Euro Förderung über einen Wettbewerb vergeben werden. Von diesen nie dagewesenen Investitionen in den Klimaschutz sollte unbedingt auch der Landkreis Bernkastel-Wittlich und die dazugehörenden Verbandsgemeinden profitieren.

Alle Kommunen, die Teil des neuen kommunalen Klimapakts werden, erhalten zusätzlich eine umfangreiche und dauerhafte Beratung durch die Energieagentur des Landes und das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen. Für den Beitritt zum kommunalen Klimapakt ist ein Ratsbeschluss nötig. Diesen sollte der Landkreis Bernkastel-Wittlich und die dazugehörenden Verbandsgemeinden rasch herbeiführen. Der Beitritt zum kommunalen Klimapakt kann dann ab dem 1. März 2023 erfolgen.

Die kommunale Klimaoffensive des Landes sorgt dafür, dass ein engagierter und effizienter Klimaschutz vor Ort ankommt. Die kommunale Klimaoffensive unterstützt die Kommunen auf ihrem Weg hin zur Klimaneutralität, sie hilft beim Senken der Energiekosten und beim Aufbau einer langfristig sicheren Energieversorgung. Das Förderprogramm des Landes bedeutet damit eine große Chance für den Klimaschutz und für den kommunalen Haushalt gleichermaßen. Es ist mir wichtig, dass der Landkreis Bernkastel-Wittlich und die dazugehörenden Verbandsgemeinden diese Chance ergreifen und die Angebote des Landes im größtmöglichen Umfang wahrnehmen.“

Hintergrund:

Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, Städte und Landkreise sollen die direkt zur Verfügung gestellten Fördermittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) voraussichtlich ab dem 1. Juli 2023 beantragen können. Aus dem Fördervolumen von 180 Millionen Euro ergibt sich eine Förderung von bis zu rund 44 Euro je Einwohnerin und Einwohner von Rheinland-Pfalz. Die kreisfreien Städte können basierend auf ihrer Einwohnerzahl die Summe der Förderung vollständig beantragen. Bei kreisgebundenen Kommunen wird eine Aufteilung von einem Drittel für den Landkreis und zwei Dritteln für die kreisgebundene Stadt oder Verbandsgemeinde vorgesehen. Das Programm ist auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt. Das Land erlaubt das Kombinieren der Förderung mit anderen Förderprogrammen, sofern deren Urheber dies nicht ausschließen.

Der Beitritt zum kommunalen Klimapakt ist kostenfrei und kann ab dem 1. März 2023 erfolgen. Voraussetzung für den Beitritt ist ein entsprechender Ratsbeschluss. Die erforderlichen Informationen und Dokumente werden auf der Homepage des federführenden Klimaschutzministeriums des Landes zur Verfügung gestellt.



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