Ausbauplanung der B 49 zwischen Neuhäusel und Montabaur muss überprüft werden

 

Anlässlich ihres Informationsbesuchs zum Projekt Erweiterung der B 49 um eine dritte Spur zwischen Neuhäusel und Montabaur stellen Jutta Blatzheim-Roegler, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen Rheinland-Pfalz und Sprecherin für Straßeninfrastruktur, sowie der regional zuständige Abgeordnete Carl-Bernhard von Heusinger (Koblenz), ebenfalls stellvertretender Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen Rheinland-Pfalz, fest:

"Aus umweltpolitischer Perspektive bedeutet der dreispurige Ausbau der B 49 eine weitere Versieglung natürlicher Flächen sowie umfassende Eingriffe in den Naturraum Westerwald einschließlich FFH-Flächen und Trinkwasserschutzgebiete. Dies ist weder zukunftsorientiert noch gegenüber unseren Kindern und Enkeln als nachfolgende Generationen zu verantworten. 

Angesichts von Klimakrise, Artensterben und Flächenfraß gehören sämtliche Straßenvorhaben, die noch nicht planfestgestellt sind, genauestens auf den Prüfstand. Dazu zählt auch der geplante dreispurige Ausbau der B49 zwischen Montabaur und Neuhäusel. 

Wir GRÜNE setzen uns für eine Überprüfung der Planungen ein. Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass das Bundesverkehrsministerium den dringend benötigten Radweg entlang der B 49 oder die ebenso sinnvolle Grünbrücke abhängig von den aktuell geltenden Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung macht, in die die B 49 als so genannte Verbindungsfunktionsstufe II als überregionale Verbindung eingestuft wird. Insofern müssen auch diese Richtlinien vom Bundesverkehrsministerium überarbeitet werden.

Darüber hinaus müssten bei der Planung auch die neuen „Richtlinien für die Entwässerung von Straßen“ (REwS) des Bundesverkehrsministeriums berücksichtigt werden. Sie gelten für den Neubau und für den Um- und Ausbau von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften und sinngemäß für deren Nebenanlagen (z.B. Parkplätze). Primär dient die Entwässerung der Straße der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit des Straßenkörpers. Mit dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 04. März 2022 wurden die Länder über die Neuausgabe der REwS, Ausgabe 2021, informiert.

Es gibt in Rheinland-Pfalz einige solche Erweiterungsplanungen des Bundes an Bundesstraßen, die nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 bzw. im Bedarfsplan 2016 stehen, die das Land in Auftragsverwaltung umsetzen soll. Das Bundesverkehrsministerium sollte sich ein Beispiel am Koalitionsvertrag in Rheinland-Pfalz nehmen: „Erhalt vor Neubau“. Diesen Grundsatz sollte es auch seitens des Bundesverkehrsministeriums zu verfolgen gelten."



zurück

Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>