Pressedienst 92 / 2025
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss der A1 abgewiesen. Dazu erklärt Jutta Blatzheim-Roegler, Sprecherin für Straßeninfrastruktur der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Auch wenn der Planfeststellungsbeschluss nun rechtskräftig ist, ist die politische Entscheidung für den A1-Lückenschluss aus unserer Sicht dadurch nicht richtig. Wir akzeptieren selbstverständlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Dennoch teilen wir GRÜNEN weiterhin die Bedenken der Naturschutzverbände. Die waldreiche Eifel ist Heimat besonders schützenswerter Arten, deren Lebensräume nicht zerstört werden dürfen. Der Bau einer Autobahn durch diese Region steht für uns in deutlichem Widerspruch zu den Zielen des Umwelt- und Artenschutzes. Nach dem Wildvögel-Urteil des Europäischen Gerichtshofs hatten wir zudem auf eine andere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gehofft.“
Die Bundesautobahn 1 (A1) ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen in Deutschland. Sie erstreckt sich von Heiligenhafen in Schleswig-Holstein bis nach Saarbrücken im Saarland und verknüpft zahlreiche wirtschaftlich bedeutende Regionen.
Der sogenannte „Lückenschluss“ bezeichnet den noch fehlenden Abschnitt zwischen Blankenheim (Nordrhein-Westfalen) und Kelberg (Rheinland-Pfalz). Dieser rund 25 Kilometer lange Bereich ist der einzige größere Abschnitt, an dem die A1 bis heute nicht durchgehend befahrbar ist. Stattdessen müssen Verkehrsteilnehmende auf Bundes- und Landesstraßen ausweichen, was seit Jahrzehnten zu Diskussionen über Kapazität, Verkehrssicherheit und Umweltbelastung führt.
Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>
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