Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, neu einreisende ukrainische Geflüchtete künftig wieder in das Asylbewerberleistungsgesetz einzugliedern. Dadurch entstehen Ländern und Kommunen erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen. Dazu erklärt die regionale Landtagsabgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler:
„Die Entscheidung von CDU und SPD im Bund führt zu erheblichen Mehrkosten für uns in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, dem Rhein-Hunsrück-Kreis und Cochem-Zell. Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium rechnet mit deutlich über 100 Millionen Euro zusätzlicher Kosten für die Kommunen in Rheinland-Pfalz. Derzeit ist unklar, wie der Bund diese Belastungen kompensieren möchte. Klar ist: Der Bund muss die Mehrkosten vollständig ausgleichen und eine verlässliche finanzielle Unterstützung garantieren, damit Integration auch in Zukunft gelingen kann. Ich appelliere an die Verantwortlichen von CDU und SPD in unseren Landkreisen, sich gegenüber ihren Parteikolleginnen und -kollegen in Berlin dafür einzusetzen, diesen Gesetzentwurf so nicht zu verabschieden.
Durch die Entscheidung der schwarz-roten Koalition steht noch mehr auf dem Spiel: Viele Ukrainerinnen und Ukrainer, die in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, dem Rhein-Hunsrück-Kreis und Cochem-Zell arbeiten, bringen ihre Qualifikationen ein und stärken unser Gemeinwesen jeden Tag. Anstatt neu hier ankommenden Menschen aus der Ukraine weiterhin eine zügige Job-Perspektive zu ermöglichen, erschwert ihnen die Bundesregierung nun den Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Jobcenter sollen nicht länger für die ukrainischen Geflüchteten zuständig sein. Stattdessen werden sie auf die langen Wartebänke der Ausländerbehörden verwiesen. Das ist empathielos gegenüber den Menschen, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf unsere Solidarität angewiesen sind.“
Das Bundeskabinett hat den sogenannten Rechtskreiswechsel für neu einreisende Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Personen, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Für alleinstehende Erwachsene liegen die Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz derzeit bei rund 441 Euro im Monat, im Bürgergeld bei 563 Euro; zudem sind Gesundheitsleistungen eingeschränkt.
Die Finanzierung von Bürgergeld und Jobcentern trägt überwiegend der Bund, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie ein großer Teil der Unterkunftskosten liegen bei Ländern und Kommunen. Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium rechnet je nach Zugangslage mit deutlich über 100 Millionen Euro zusätzlicher kommunaler Kosten jährlich. Gesamtstaatlich sind durch den Rechtskreiswechsel keine Einsparungen zu erwarten.
Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>
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