Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute im Rahmen einer Gedenkveranstaltung anlässlich des 81. Jahrestags der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Im Mittelpunkt stand dabei die Verfolgung von Frauen während der NS-Zeit.
Frauen waren häufig auf besondere Weise von Diskriminierung und Verfolgung betroffen. Das nationalsozialistische Rollenbild reduzierte sie auf die Funktion als Ehefrau und Mutter; bereits das Abweichen von diesen Normen konnte Verfolgung nach sich ziehen. Insbesondere lesbische Frauen und Mütter erfuhren massive Ausgrenzung, vielen wurden ihre Kinder entzogen. Diese Diskriminierung setzte sich auch nach dem Ende der NS-Diktatur fort.
Das Gedenken an die Opfer mahnt, den Terror der Nationalsozialisten dauerhaft im kollektiven Gedächtnis zu verankern, aus der Geschichte zu lernen und Diskriminierung und Verfolgung entschieden entgegenzutreten.
Hintergrund: 27. Januar im Landtag Rheinland-Pfalz
Seit nunmehr 28 Jahren gedenkt der rheinland-pfälzische Landtag am 27. Januar der Opfer des Nationalsozialismus. Die erste Sondersitzung fand 1998 in der neu eingerichteten „Gedenkstätte ehemaliges KZ Osthofen“ statt. Damit gehörte der Landtag Rheinland-Pfalz zu den ersten Landesparlamenten in Deutschland, die der Anregung des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog aus dem Jahr 1996 folgten und den Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz als offiziellen Gedenktag begingen.
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