Tempo 30 auch auf Kreis- und Landesstraßen!

Am Samstag den 30. Januar luden die Grünen im Kreis zum Kaffee mit ihrem Direktkandidaten Elias Weinacht ein. Zu Gast war die Grüne Verkehrsexpertin Jutta Blatzheim-Roegler MdL. In netter Atmosphäre führte Blatzheim-Roegler auch direkt in das Thema Tempo 30 ein. In insgesamt 7 Kommunen in Rheinland-Pfalz gab es in den letzten Jahren Pilotversuche zu Tempo 30 auf Durchgangsstraßen, in denen festgestellt werden konnte, dass Tempo 30 eine direkte Verbesserung der Lärm und Gefährdungssituation in den Orten darstellt. Die Pilotversuche wurden auf Grundlage des rot-grünen Koalitionsvertrags vorgenommen. Die GRÜNEN hatten in den Verhandlungen seinerzeit eingebracht, dass es den Kommunen erleichtert werden sollte, Tempo 30 leichter umsetzen zu können. Die Expertin hatte viele dieser Versuche eng begleitet. Tempo 30 sollte aber generell leichter umsetzbar sein, wenn der Bürgerwille besteht. Im April 2015  wurde eine erste Handreichung des Verkehrsministeriums für die Kommunen erstellt.

Seit Anfang des Jahres gelten nun aktualisierte Bestimmungen, die in Kürze in einer neuen Handreichung den Kommunen zur Verfügung stehen sollen, die es deutlich leichter macht, Tempo 30 auf sogenannten klassifizierten Straßen einzuführen – ein Erfolg der Grünen. Tempolimits seien ab sofort bereits bei deutlich niedrigeren Lärmpegeln ab den Grenzwerten der Bundesimmissionsschutzverordnung von den zuständigen Kommunen  im Einzelfall zu prüfen. In Misch- und Dorfgebieten seien dies tagsüber Werte  oberhalb von  64 db(A)  und nachts von mehr als  54 Dezibel. Bei Lärm oberhalb von 70 (tags) und 60 (nachts) Dezibel müsse ein Tempolimit angeordnet werden.

Wenn eine Kommune Tempo 30 auf klassifizierten Straßen einrichten will, sei ein bestenfalls einstimmiger Ratsbeschluss hilfreich. Im nächsten Schritt sei dann die Verbandsgemeinde als Untere Verkehrsbehörde zuständig, diesen Wunsch zu prüfen und an den LBM weiterzuleiten. Schlussendlich muss dieser als  Obere Verkehrsbehörde in Abstimmung mit der antragstellenden Unteren Verkehrsbehörde, Polizei und Gemeinde entscheiden.  Im Konfliktfall allerdings, falls Kommune und LBM unterschiedliche Meinungen hätten, werden nun Umwelt- und Verkehrsministerium gemeinsam  über eine Tempo-30-Einführung entscheiden. Neben der Benennung  niedrigerer Grenzwerten für die Lärmbelastung sei  dies eine Neuerung und ein deutlicher Fortschritt zur Umsetzung von Tempo 30.

 

 



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