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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wenn Sie sich die beiden Anträge, die heute zur Abstimmung stehen, anschauen, so werden Sie auf den ersten Blick keinen Unterschied finden. Selbst die Begründungen sind gleich. Ich bedauere es außerordentlich, dass es nicht gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen; denn bisher – das war auch vor zwei Jahren so – hat man sich, wenn auch kurzfristig, geeinigt.
Ich glaube, es ist unglücklich, vom Landtag aus ein Signal zu richten, dass wir uns im Grunde genommen in der Ansicht, dass im Mittelrheintal etwas geschehen muss, damit der Lärm reduziert wird, nicht einig seien. Ich bedauere es sehr, dass es nicht gelungen ist, die wenigen, vielleicht strittigen Punkte noch zu klären. Ich muss ehrlich sagen, mir hat es ein bisschen an dem Willen gefehlt, nicht mir persönlich, ich habe es eher bei den Kollegen gesehen. Aber wie auch immer.
Vielleicht ist es ein Signal, dass alle etwas Gutes wollen, aber auf unterschiedlichen Wegen. Der Lärm im Mittelrheintal – darüber brauchen wir überhaupt nicht zu streiten – ist unerträglich. Aber der Bund darf die Verantwortung nicht auf die Länder abschieben. Wir wollen natürlich für die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner schnell umzusetzende und realistische Lösungen. Der ständige Lärm alter Güterwaggons, die Erschütterungen vor allen Dingen entlang der Bahnstrecken und nächtliche Lärmereignisse bis zu fast 100 Dezibel quälen und haben die erträglichen Ausmaße längst überschritten.
Das ist gesundheitsgefährdend. Das steht außer Frage. Der Lärmteppich ist unerträglich. Die im Beirat „Leiseres Mittelrheintal“ vor Kurzem vorgestellten Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz an der linken und rechten Rheinseite sind zu begrüßen. Das tun wir ausdrücklich. Ich hatte die Ehre, als Vertreterin von Tabea Rößner, unserer Bundestagsabgeordneten, selbst an der Sitzung teilzunehmen. Aber die Finanzierung darf man nicht den Ländern überlassen, nicht Rheinland-Pfalz und Hessen als Anliegerländer, wobei die Rheinland-Pfälzer dadurch, dass eine längere Strecke in Rheinland-Pfalz verläuft, überproportional belastet würden.
Die Zuständigkeit für den Lärmschutz liegt allein beim Bund, der Eigentümer der Deutschen Bahn AG ist. Das ist einfach so. Das kann man auch nicht wegdiskutieren. Wir sind bereit, alles, was es an flankierenden Maßnahmen, an Unterstützung gibt, beizusteuern. Das hat das Land auch. Da nenne ich nicht nur das Verkehrsministerium, sondern vor allen Dingen auch das Umweltministerium.
Frau Höfken hat sich persönlich vor Ort erkundigt und informiert. Ich war öfter mit ihr unterwegs. Sie hat sehr klar gesagt, welche Möglichkeiten uns als Land bleiben und welche nicht. Ich finde, das muss man anerkennen. Diese Machbarkeitsuntersuchung über zusätzliche Maßnahmen zur Lärmminderung im Mittelrheintal, dieser Projektbericht, den der Beirat jetzt vorgestellt hat, umfasst 45 Seiten und 215 Seiten Anhang. Da ist sehr akribisch aufgelistet, was es an Lärmereignissen gibt.
Selbst wenn alle 80 in der Vorschlagsliste genannten Maßnahmen umgesetzt würden, wären immer noch bis zu 500 Leute durch Lärm betroffen, der wirklich nur als gesundheitsgefährdend einzustufen ist. Die Bahn hat über lange Zeit ihre Aufgaben und ihre Verantwortung vernachlässigt. Das muss man einmal so sagen. Bisher waren wir uns in unserem Bestreben, als Landtag Rheinland-Pfalz mit einer Stimme insgesamt einzuwirken, einig.
Ich denke, dafür ist es nach wie vor nicht zu spät. Wenn nicht dieses Mal, dann beim nächsten Mal. Im Zweijahrestakt bekommen wir das vielleicht hin. Aber ich muss der Kollegin recht geben – meiner „verkehrspolitischen Sprecherin-Kollegin“ Astrid Schmitt –, vieles in dem Antrag, der jetzt von der CDU vorgelegt wurde, haben wir tatsächlich genau so vor zwei Jahren schon einmal verabschiedet.
(Glocke des Präsidenten – Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Hier vollständiges Plenarprotokoll (PDF) herunterladen
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