Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wenn wir über dieses Thema sprechen, muss man sich in Erinnerung rufen, dass die EU-Kommission bereits 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat, weil sie der Meinung ist, dass die Bundesrepublik das geltende deutsche Luftrecht nicht ausreichend ausgestaltet hat, was die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie angeht. Insofern muss man feststellen, dass die Bundesregierung nichts getan hat. Es bedarf wieder der Initiative der Bundesländer, um quasi die Bundesrepublik auf den Pfad der Tugend zu bringen und sie daran zu erinnern, was sie in ihrem eigenen Koalitionsvertrag niedergelegt hat. Das muss man auch sagen.
Insofern sind wir sehr zufrieden, dass diese drei Bundesländer der Bundesrepublik der Bundesregierung sozusagen Beine machen; denn es ist überfällig – ich denke, das ist Konsens hier im Haus –, dass insbesondere im Rhein-Main-Raum die Menschen vor Fluglärm geschützt werden müssen. Im nationalen Kontext ist das sicher der Flughafen, der die meisten und höchsten Lärmauswirkungen hat.
Auch wenn es ein kleiner Bereich ist, muss der Kunstflug mit einbezogen werden, wenn es um die Lärmausweitungen geht. Ich denke, das ist ein richtiger Schritt. Ich habe sehr viele Klagen, Mails und Briefe von Betroffenen bekommen, die sagen, genau dann, wenn schönes Wetter ist, wenn sie sich erholen könnten, sie darunter leiden, dass sich die Kunstflugexperten am Himmel überhaupt nicht an die Richtlinien halten. Natürlich müssen diese neuen Richtlinien für alle Flughäfen gelten, das heißt auch für Regionalflughäfen. Der militärische Fluglärm muss mit einbezogen werden.
(Glocke des Präsidenten)
Man darf keinen Unterschied zwischen den Menschen machen, die vielleicht im urbanen Raum leben, wo viele sind, und denen, die in der Fläche leben und genauso in ihrer Gesundheit betroffen sind. Danke.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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