Pressemitteilung vom 22.10.2012

Pressemitteilung

Büro Blatzheim-Roegler

 

Vor Ort Ökonomie und Ökologie zusammenführen

 

Anlässlich der Fortschreibung des Landesentwicklungsplan IV (LEP IV) erklärt Jutta Blatzheim-Roegler, Abgeordnete der Region für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:

„Der Kreis Bernkastel-Wittlich kann nun stärker die Energiewende in die eigenen Hände nehmen, Ökologie und Ökonomie vor Ort zusammenführen: Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hat die Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“ innerhalb des Landesentwicklungsplan IV (LEP IV) vorgestellt. Im Kreis Bernkastel-Wittlich bedeutet dies, dass die Kommunen mehr Freiraum in der Gestaltung der Energiewende haben. Lokale Anbieter, etwa die Stadt- und Gemeindewerke, können an der Dezentralität der Energiewende teilhaben und vor Ort Wertschöpfung und Arbeitsplätze ermöglichen.

Daneben können die Verbandsgemeinden über die Flächennutzungsplanung die Standorte der Windkraftanlagen regeln und den in der Teilfortschreibung des LEP IV geforderten planerischen Dreiklang von hoher Windhöffigkeit, dem Konzentrationsgebot sowie möglichst schonendem Natureingriff optimal realisieren. Gerade diese im LEP IV vorgesehenen Einzelfallprüfungen stellen sicher, dass optimale, örtlich angepasste Lösungen gefunden werden, um die Windkraftnutzung auf windhöffigen Standorten unter Schonung von Natur und Landschaft zu ermöglichen.

Auch „Natura 2000“-Gebiete können sich im Bereich windstarker Lagen – sofern naturschutzfachliche Auflagen es zulassen – als Standorte eignen. Gute, windhöffige Standorte lassen einen bis zu 40 Prozent höheren Energieertrag im Vergleich zu windschwachen Standorten zu. Dieser Weg der Einzelfallprüfung vor Ort nutzt auch dem Natur- und Landschaftsschutz, da deutlich weniger Anlagen erforderlich werden. Nicht zuletzt nützt es den Kommunen, eine höhere Wertschöpfung über eine höhere Energieausbeute pro Einzelanlage zu erzielen.

Da bei der Standortsuche durch die Verbandsgemeinden die Rahmenbedingungen des LEP IV berücksichtigt werden müssen und jede Anlage zusätzlich ein bundesimmissionsschutzrechtliches Verfahren durchläuft, erfolgt grundsätzlich eine intensive naturschutzfachliche Prüfung. In naturschutzrelevanten Gebieten, wie den „Natura 2000“-Flächen unter verschärften Prüfbedingungen – müssen die Anlagen mit dem jeweiligen Schutzzweck der Schutzgebiete vereinbar sein. Zusätzlich wurden über ein landesweites Vogelschutzgutachten der Vogelschutzwarte die Belange der windkraftempfindlichen Vogel und Fledermausarten explizit benannt und berücksichtigt.

Nur durch den Ausbau von Erneuerbaren Energien werden wir unabhängig von fossilen Energieträgern wie Öl oder Kohle und können den Atomausstieg schaffen. Ein Festhalten an diesen Technologien fügt der Natur unweigerlich größeren Schaden zu als der möglichst natur- und landschaftsverträgliche Ausbau der Solarenergie und Windkraft.

Sowohl Ministerium als auch Fraktion haben in Einzelgesprächen und auf Veranstaltungen den Kontakt zu den Naturschutzverbänden gehalten. Die Verbände wurden in die Fortschreibung einbezogen. Weitere inhaltliche Einwände werden wir – das kann ich im Namen der Fraktion zusagen – genau prüfen und wenn möglich und sinnvoll umsetzen.“

 

 

 

 

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