Pressemitteilung

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Wahlkreisbüro Jutta Blatzheim-Roegler, MdL


Regelung für Flohmärkte an Sonntagen gut umgesetzt

Zur neuen Regelung für Flohmärkte an Sonntagen erklärt Jutta Blatzheim-Roegler (Bernkastel-Kues),  Sprecherin für Tourismus  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:

 

Die von Wirtschaftsministerin Eveline Lemke vorgestellte Regelung macht es möglich, dass auch die kleineren Ortsgemeinden ihre beliebten Krammärkte anlässlich von Weinlesefesten oder traditionellen Dorffesten durchführen ohne können. Die regionale Landtagsabgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler (Bernkastel-Kues) begrüßt daher den Gesetzentwurf, nach dem Floh- und Trödelmärkte in einem Umfang zugelassen werden können, bei dem der Sonntagsschutz die Regel bleibt und Verkaufsveranstaltungen an Sonntagen klar die Ausnahme sind. 

Die  Neuregelung war nach einem entsprechenden Verwaltungsgerichtsurteil  nötig geworden und hatte zum Ziel, die Interessen der  Besucherinnen und Besucher von Flohmärkten wie auch, einen guten Sonntagsschutz zu wahren. „Die Öffnungszeiten von 11-18 Uhr kommen denjenigen entgegen, die zu den üblichen Zeiten sonntägliche Kirchenbesuche machen“, so die grüne Abgeordnete.

„Die Sonntagsflohmärkte haben auch in unserer Region Eifel-Mosel-Hunsrück  eine Tradition als Freizeitangebote. Die rheinland-pfälzische Regelung, Flohmarkttage im Rahmen von Marktsonntagen durchzuführen, stärkt die kleineren Kommunen und wird daher der Idee des Flohmarktes gerecht.“ erklärt  Blatzheim-Roegler. Der nun vorliegende Gesetzentwurf schließt den Verkauf von Neuwaren auf Flohmärkten grundsätzlich aus.

 

Eckpunkte der Neuregelung:

Die Kommunen können an insgesamt 8 Sonntagen im Jahr „Marktsonntage“ festlegen. Dann können wahlweise bis zu vier Floh- und Trödelmärkte stattfinden und/oder bis zu 8 „privilegierte Spezialmärkte“. Gesetzliche Feiertage sind ausgenommen und in der Weihnachtszeit sind nur Weihnachtsmärkte möglich. Die Marktsonntage dürfen auch nicht in Folge stattfinden und sind auf die Zeit zwischen 11 und 18 Uhr begrenzt. Andere Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage müssen abgezogen werden.

Das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungs- und Anhörungsverfahren wird voraussichtlich bis Ende März andauern.Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz dann im Landtag verabschiedet werden.



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