Pressemitteilung

Pressedienst 192 / 2017
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz

Weiterbau A1: Eine Schneise durch die Eifel

Am kommenden Freitag sollen die Planfeststellungsunterlagen für den rheinland-pfälzischen Abschnitt der A1 bei der LBM-Zentrale in Koblenz eingereicht werden. Dazu erklärt Jutta Blatzheim-Roegler, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Ob und wann die Realisierung tatsächlich abgeschlossen ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt unkalkulierbar, da der Planfeststellungsbeschluss beklagt werden kann. Für eine zeitnahe, konfliktfreiere und rechtssichere Lösung haben wir GRÜNE vorgeschlagen, den Ausbau des bestehenden Straßennetzes zu forcieren. Hiervon hätte insbesondere die Wirtschaft profitiert, die verständlicherweise an einer besseren Anbindung ihrer Produktionsstandorte interessiert ist. Unser Vorschlag beinhaltet, dass dort, wo die B 51 im Abschnitt Blankenheim - Prüm nicht durch Ortschaften führt, vierspurig ausgebaut wird und gegebenenfalls auf den Zubringerstrecken für betroffene Dörfer Ortsumgehungen ins Auge gefasst werden. Auch die Reaktivierung der Eifelquerbahn könnte das Mobilitätsangebot entscheidend verbessern.“

Für Blatzheim-Roegler ist klar, dass die Umwelt der größte Verlierer dieser Verkehrspolitik ist: „Die Trasse der A1 tangiert insgesamt sechs europäische Schutzgebiete. Selbst bei hochwertigen Ausgleichsmaßnahmen bedeutet dies eine über viele Kilometer versiegelte Landschaft. Darüber hinaus gehen gute landwirtschaftliche Flächen für immer verloren.“

Im Hinblick auf eine notwendige Verkehrswende resümiert Blatzheim-Roegler: „Moderne Verkehrsinfrastruktur zeichnet sich nicht durch möglichst viel Beton aus, sondern durch ein bedarfsgerecht ausgebautes, gut instand gehaltenes Straßennetz und intelligent vernetzte ÖPNV-Angebote, auch in der Fläche. Der Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt diese Ziele leider nicht.“

Hintergrund: Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen betreiben die Planungen für die drei Abschnitte Kelberg - Adenau, Adenau - Lommersdorf und Lommersdorf - Blankenheim gemeinsam, wobei die Federführung für den Abschnitt Kelberg - Adenau bei Rheinland-Pfalz, für den grenzüberschreitenden Abschnitt Adenau - Lommersdorf bei Nordrhein-Westfalen (durch Staatsvertrag) und der Abschnitt Lommersdorf - Adenau - Lommersdorf in ausschließlicher Zuständigkeit von Nordrhein-Westfalen liegt.

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