Pressedienst 196 / 2017
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Die Verurteilung einer Gießener Ärztin, die auf ihrer Internetseite darüber informiert hat, auch Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, hat eine längst überfällige Debatte in Gang gesetzt. Nun gibt es mehrere Länder, die eine Bundesratsinitiative gegen den §219a StGB anstreben, der dem Urteil zugrunde liegt. Die GRÜNE Fraktion fordert, dass sich auch Rheinland-Pfalz dieser Initiative anschließt. Dazu Jutta Blatzheim-Roegler, frauenpolitische Sprecherin:
„Wenn selbst die Veröffentlichung der Information, an welche Ärztin oder welchen Arzt eine Frau sich wegen eines Schwangerschaftsabbruchs wenden kann, verboten ist, dann werden hier nicht akzeptable Hürden aufgebaut. Wer meint, die bloße Information über die medizinische Leistung würde Schwangerschaftsabbrüche quasi „bewerben“, der unterstellt sowohl Ärztinnen und Ärzten wie auch betroffenen Frauen Sorglosigkeit bei der schwierigen Entscheidung, eine Abtreibung vorzunehmen. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Es kann nicht sein, dass man Frauen in einer extrem belastenden Situation dermaßen bevormundet. Der Paragraf 219a ist ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten und fußt auf einem Gesetz von 1933. Er gehört endlich ersatzlos gestrichen.
Ist es wirklich wieder so weit, dass Frauen für den Satz `Mein Bauch gehört mir` kämpfen müssen? Wir stehen als GRÜNE für eine lange Tradition der Frauenrechte. Rheinland-Pfalz sollte sich der Bundesratsinitiative anschließen.“
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